Paragraph 05 Abs. 4
BJR: Definitionen für Jugendverband und andere Jugendorganisationen überprüfen
BJR: Definitionen für Jugendverband und andere Jugendorganisationen überprüfen
Wenn beim BJR von Jugendverband gesprochen wird, meint man aktuell eigentlich immer eine Mitgliedsorganisation, die im Hauptausschuss sitzt. Da der Begriff Jugendverband aktuell aber dadurch definiert ist, dass man "nur" in einem Bezirksausschuss vertreten sein muss, kommt es immer wieder zu Unklarheiten bzgl. Stimmenanzahl gem. §10,2
Vielleicht wäre es sinnvoll die Definition an die höchste Ebene in der Vertretungsrecht besteht zu koppeln.
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thomas_ettererr Jugendverbände ist dagegen
Wir halten es für sehr schwierig die Definition an einem Sitz im Hauptauschuss festzumachen. Dies würde nämlich im Umkehrschluss bedeuten, dass Jugendverbände (wie beispielsweise der BdP), wenn sie ihren Sitz im Hauptausschuss verlieren plötzlich kein Jugendverband mehr sind. Die aktuelle Regelung mit "mindestens in einem Bezirksjugendring" halten wir für am sinnvollsten, denn dadurch wird sichergestellt, dass die jeweilige Jugendorganisation nicht nur lokal aktiv ist, sondern wenigstens in einem Bezirk von Bayern flächendeckend.