+5

Paragraph 07 Abs. 2


BJR: Definition und Präzisierung von Ausschlussgründen


Diskussionen

  • ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe
    +2

    Dürfte schwer werden und so richtig sehe ich keinen Handlungsbedarf. Aber es schadet sicherlich nicht.

    • Michael_Voss Jugendverbände Sonstige ist dafür
      +1

      Finde ich auch für sinnvoll, da es Klarheit schaffen kann. Bisher habe ich als BJR-Landesvorstandsmitglied immer nur eine Jugendorganisation ausschließen müssen, wenn sie länger als zwei Jahre nicht an den Aufgaben des Bayerischen Jugendrings mitwirkte (i.d.R. wiederholte, fehlende Teilnahme an der VV) und es einen entsprechenden Antrag der jeweiligen Jugendringsvollversammlung gab.

      • thomas_ettererr Jugendverbände ist dagegen
        +3

        Wir sehen keinen Bedarf einer genaueren Regelung.

Versionen


    1. Sie können einen Vorschlag unterstützen oder ablehnen.

    2. Und ihn in Ihre Beobachtungsliste aufnehmen.

    3. Informationen über den Vorschlag einsehen...

    4. ...Schlagworte für diesen Vorschlag hinzufügen...

    5. ...oder den Vorschlag mit anderen per Facebook, Google+ oder Twitter teilen.

    6. Kommentare können Sie nicht nur bewerten...

    7. ...sondern auch dazu verfasste Antworten einsehen...

    8. ...selbst eine Antwort zu einem Argument schreiben...

    9. ... und neue Argumente einbringen.

    10. Oder aktiv den Vorschlag mitgestalten und Alternativen einbringen.