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Paragraph 08


BJR: Definition einer Differenzierung der Gliederungen nach Größe/Haushalts-Volumen/Anzahl der Beschäftigten


Diskussionen

  • Jan_KJR-ML Großstadtjugendringe
    +5

    Wir würden eine Unterscheidung orientiert an der Mitarbeiterzahl begrüßen, daraus resultierend auch Veränderungen in dem § 15 und 17. Gekoppelt an der Mitarbeiterzahl ergeben sich auch andere Verantwortungen der Vorsitzenden als dienstellenleiter gegenüber Belegschaft und Personalrat

  • KJR_Forchheim mittlere und mittelgroße Jugendringe
    +4

    Bei der Unterscheidung nach Haushaltsgröße sollte berücksichtigt werden, dass bei einigen Jugendringen die Personalkosten im Haushalt verankert sind. Bei anderen Jugendringen wird das Personal direkt über das Landratsamt gezahlt. D.h der Haushalt für die eigentliche Arbeit fällt geringer aus.. Dieser Punkt ist wichtig bei der Berechnung von z.B. Umlagen wo das Haushaltsvolumen als Grundlage genommen wird.

  • KreisjugendringKulmbach mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
    +4

    Dabei sind auch die großen Unterschiede der einzelnen Jugendringe zu berücksichtigen .

  • UdoRathje mittlere und mittelgroße Jugendringe Jugendverbände
    +2

    Grundsätzlich sollte bei einer Differenzierung (egal ob über Haushaltsvolumen oder Personal) darauf geachtet werden, dass eine gewisse Hysterese berücksichtigt wird und kein Jugendring im Jahresrhythmus zwischen 2 Modellen hin- und her springt. Ich schlage ein Formulierung in der Art vor: "Zugrunde gelegt wird der Mittelwert der letzten 4 Jahre. Nach einer Änderung des Status bleibt dieser für die nächsten 6 Jahre gültig." Außerdem wird Haushaltsvolumen aufgrund der Preisentwicklung schwierig... Nach ein paar Jahrzehnten ist dann jeder Jugendring groß :-) . Beim Thema Personal möchte ich die Diskussion anregen ob wir über Vollzeitäquivalente reden oder die Anzahl beschäftigter Personen - und wie mit überstelltem Personal rechnerisch umgegangen wird.

  • ChristianLoebel mittlere und mittelgroße Jugendringe Bezirksjugendringe
    +2

    Was ich nicht möchte sind Jugendringe verschiedener Klasse.

    Womit ich aber zum Beispiel sehr wohl leben kann, sind so Dinge wie: Ein großer JR hat ne eigene Jurist*in und braucht deswegen nicht jeden Arbeitsvertrag genehmigen lassen.

    Was unterschiedliche "Führungsmodelle" angeht: Da wäre ich erstens generell Vorsichtig und würde zweitens wenn dann verschiedene Modelle für alle JR in der Satzung erlauben und nicht "großen" oder "kleinen" das eine oder andere Modell "aufzwingen".

    • Nadine_Rohowsky mittlere und mittelgroße Jugendringe
      +1

      Ein Überdenken des Systems wäre sinnvoll - beachtet aber bitte bei einem Wechsel, dass es mit einer gewissen Vorlaufzeit zur Anpassung an den geplanten Haushalt erfolgt (nicht sofort ab dem nächsten Jahr). Sowas muss kommuniziert und erklärt werden, damit die Landratsämter keine falschen Schlüsse ziehen.

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