Paragraph 10 Abs. 2 neu
BJR: Ein Delegiertenverzeichnis ist Bestandteil der Einladung zur Vollversammlung; die Wahrnehmung der Vertretungsrechte ist zu dokumentieren.
BJR: Ein Delegiertenverzeichnis ist Bestandteil der Einladung zur Vollversammlung; die Wahrnehmung der Vertretungsrechte ist zu dokumentieren.
Müsste es nicht eigentlich Delegiertenschlüssel heißen anstatt Delegiertenverzeichnis?
Kann der Verfasser des Vorschlags bitte mal klar legen, was hier gemeint war: SCHLÜSSEL oder VERZEICHNIS (also mit Namensnennung). Sonst ist nicht klar, worüber hier abgestimmt wurde.
Ist das versenden des Verzeichnisses nicht ein Datenschutzrechtliches Problem?
Es stehen ja keine Namen auf dem Delegiertenverzeichnis. Es steht ja nur die Anzahl der Stimmen auf dem Blatt, sodass jeder Verband weiß, wie viele Delegierte er schicken kann.
Dann ist auch nicht ein DelegiertenVERZEICHNIS gemeint, sondern der DelegiertenSCHLÜSSEL. Der Änderungsvorschlag vom BJR zielt aber auf ein VERZEICHNIS hin. Somit dagegen!
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BJR
Gemeint war in jedem Fall eine Übersicht, aus der hervorgeht, wie viele Stimmen welche Jugendorganisation hat (ohne die Nennung der Namen der Delegierten). Ob man das dann Delegiertenverzeichnis oder Delegiertenschlüssel nennt, ist mir egal (es sollten aber Missverständnisse vermieden werden)