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Paragraph 12 Abs. 2


Stimmenthaltungen als gültige Stimmen?


Diskussionen

  • Thomas_Boll mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dagegen
    +5

    Dieser Paragraph zieht sich quer durch die gesamte BJR Satzung und bringt einen immer wieder in Erklärungsnöte: Stimmenthaltungen als gültige Stimmen zu werten bedeutet letztlich sie als "nein" Stimmen zu werten. Meiner Ansicht nach ist das nicht demokratisch und eröffnet Raum für Manipulationen. Ein Willkürliches Beispiel für Manipulation: "Mögt ihr nächstes Jahr Fischsemmeln in der Vollversammlung?" 10 Ja 15 Nein 10 Enthaltungen --> Vorschlag abgelehnt, da die Mehrheit keine Fischsemmeln mag

    "Sollen wir im nächsten Jahr auf Fischsemmeln in der Vollversammlung verzichten?" 15 Ja (vorher die NEIN Stimmen) 10 Nein (vorher die JA Stimmen) 10 Enthaltungen --> Vorschlag abgelehnt, denn nur eine Minderheit aller Stimmen spricht sich für den Verzicht auf Fischsemmeln aus (15 von insgesamt 35 Stimmen). D. h. aber es gibt im nächsten Jahr Fischsemmeln in der Vollversammlung, wie das eigentlich eine Minderheit der abgegebenen Stimmen wünscht.

    Durch geschickte Formulierung eines Antrags ist es gegebenenfalls also möglich Enthaltungen in ja oder nein Stimmen zu verwandlen, ganz so wie es der Antragssteller wünscht.

    Aber auch ohne diese Manipulationen ist diese Art der Abstimmungswertung problematisch: Angenommen es handelt sich um ein komplexes Thema, mit dem sich 7 von 9 Vorständen beschäftigt haben, 2 hatten dazu keine Zeit. Bei einer Abstimmung möchten sich diese enthalten, die Enthaltung ist aber als Meinung zu werten, da sie wie eine gültige "nein" Stimme gewertet wird.

    Zei unterschiedliche Lösungen dieses Problems würden sich anbieten: 1. Enthaltungen sind KEINE gültigen Stimmen und werden daher in einer Abstimmung nicht gewertet 2. Es besteht grundsätzlich keine Möglichkeit sich zu enthalten

    Weitere Lösungsmöglichkeiten sind jederzeit willkommen

    • sabinestrelov mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
      +2

      Ich würde dafür plädieren, Enthaltungen aus den bereits genannten Gründen ganz abzuschaffen und somit mehr Klarheit zu fördern.

    • Mathias Fazekas Jugendverbände Bezirksjugendringe Großstadtjugendringe ist dafür
      +1

      Ich kann Thomas Boll in Teilen zustimmen. Allerdings würde ich die Frage trennen wollen von der Gültigkeit einer Stimme. Wenn ich eine Enthaltung zulasse - ist die Enthaltung unweigerlich eine gültige Stimmabgabe. Wenn ich keine Enthaltung zulasse dann eben nicht.

      Ich denke die Änderung müsste eher um die Frage gehen: Will ich, dass die Entscheidung zwischen JA und NEIN getroffen wird? Dafür wäre ich.

      Also: Enthaltungen sollen gültige Stimmen sein. Entscheidung soll getroffen werden zwischen den Ja und den Nein Stimmen, die Enthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen gezählt.

      Damit verhindere ich, dass Enthaltungen verkappte Nein-Stimmen werden, damit gebe ich aber eine echte Möglichkeit mich aus einer Entscheidung herauszuhalten.

      Für Abstimmungen!! (Bei Wahlen halte ich Enthaltungen für nicht sinnvoll)

      • Jenniffer_Hartmann mittlere und mittelgroße Jugendringe
        +1

        Das finde ich eine charmante Idee @ Mathias Fazekas. "Enthaltungen als nicht abgegebene Stimme" bei Abstimmungen zu zählen. So würde die Enthaltung auch das aussagen, was sie soll: entweder ein "Weiß nicht", "will mich nicht festlegen" oder "ist mir egal". Auf jeden Fall hätte sie dann nicht mehr ein so großes Gewicht.

        Und ich stimme dir auch zu, dass Enthaltungen bei Wahlen überhaupt keinen Sinn machen. Wenn ich nicht mit entscheiden will, dann beteilige ich mich nicht und gebe keinen Zettel ab auch wenn ich eine Stimme habe. Ansonsten muss ich die "Hosen runter lassen" und einen Kandidaten / eine Kandidatin entweder offen unterstüzten und Ja kreuzen oder eben nicht, dann ist es aber auch ein Nein und kein "ich enthalte mich, weil eigentlich ist er / sie ja ok, aber ein Nein ist doch zu hart" ;-)

      • ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe
        +1

        Andere Möglichkeit: Wenn man diesen Effekt erzielen will, könnte auch die einfache Mehrheit (mehr Ja als Nein) als zu erzielende Mehrheit bei Abstimmungen gesetzt werden. So können Enthaltungen weiterhin gültige Stimmen bleiben.

        • thomas_ettererr Jugendverbände
          +1

          Wir sind für die bisherige Regelung, dass Stimmenthaltungen gültige Stimmen sind. Ein Antrag muss die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen, dann ist er angenommen. Das heißt er muss von der Mehrheit positiv beurteilt werden – Ja Stimmen. Diese Regelung verhindert ein Druchdrücken von Entscheidungen. Oft bedeuten viele Enthaltungen, dass die Delegierten sich nicht informiert genug fühlen, um entscheiden zu können. Dann muss weiter erklärt und diskutiert werden, nicht abgestimmt. Außerdem macht es für die Wiedervorlage eines Antrages einen Unterschied, ob er ursprünglich wegen vielen Nein-Stimmen oder Enthaltungen abgelehnt wurde. Eine Enthaltung wird auch oft bewusst genutzt, z.B. wenn der Antrag an sich gut ist, aber einzelne Teile nicht mitgetragen werden können.

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