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Paragraph 13 Abs. 1


Mindestalter für Vorsitzende?


Diskussionen

  • thomas_ettererr Jugendverbände ist dagegen
    +4

    Wir sind klar gegen eine Alterbegrenzung für Vositzende: Sowohl gegen ein Mindestalter als auch gegen ein Maximales Alter.

    Wer sich für Jugendliche engagiert und in der Jugenarbeit aktiv ist (vor allem ehrenamtlich) ist nicht durch ein Alter festzuschreiben. Es kommt immer auf die Inhalte und die Postionen an. Das Alter ist kein Kriterium an dem man die Eignung einer Person als Vorsitzenden festmachen kann.

  • AndreasGinger mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dagegen
    +3

    Wer nach § 13 (2) als - Vorsitzende/r - stellvertretende/r Vorsitzende/r - anderes Vorstandsmitglied die Gesamtverantwortung trägt, muss m.E. voll geschäftsfähig und somit auch volljährig sein.

  • Alexander_Mueller mittlere und mittelgroße Jugendringe
    +3

    Maximales Alter?

  • Natalie_Gugler mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
    +1

    Generell bin ich nicht für eine Altersbeschränkung, aber Volljährig sollte der / die Vorsitzende schon sein, um dieses Amt auch ausfüllen zu können.

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