Paragraph 13 Abs. 1
Mindestalter für Vorsitzende?
Mindestalter für Vorsitzende?
Wer nach § 13 (2) als - Vorsitzende/r - stellvertretende/r Vorsitzende/r - anderes Vorstandsmitglied die Gesamtverantwortung trägt, muss m.E. voll geschäftsfähig und somit auch volljährig sein.
Maximales Alter?
Generell bin ich nicht für eine Altersbeschränkung, aber Volljährig sollte der / die Vorsitzende schon sein, um dieses Amt auch ausfüllen zu können.
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thomas_ettererr Jugendverbände ist dagegen
Wir sind klar gegen eine Alterbegrenzung für Vositzende: Sowohl gegen ein Mindestalter als auch gegen ein Maximales Alter.
Wer sich für Jugendliche engagiert und in der Jugenarbeit aktiv ist (vor allem ehrenamtlich) ist nicht durch ein Alter festzuschreiben. Es kommt immer auf die Inhalte und die Postionen an. Das Alter ist kein Kriterium an dem man die Eignung einer Person als Vorsitzenden festmachen kann.