Paragraph 13 Abs. 3
BJR: Präzisierung der nicht stimmberechtigten Mitglieder (nicht Delegierter ist Mitglied, sondern die Jugendorganisation)
BJR: Präzisierung der nicht stimmberechtigten Mitglieder (nicht Delegierter ist Mitglied, sondern die Jugendorganisation)
Wir sehen keinen Bedarf einer Präzisierung. In § 13 (3) heißt es " In den Vorstand ... nicht zu den stimmberechtigten Mitgliedern der Vollversammlung gehören". Und in § 10 (2) heißt es dann "Stimmgerechtigte Mitglieder der Vollversammlung sind.. z.B. je zwei Delgierte der... Jugendverbände". Unserer Meinung nach steht das schon sehr konkret in der Satzung und es gibt keinen Bedarf.
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ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe
Das war ja schonmal im Gespräch. Was soll der Sinn sein? Geht es um die Frage wer wie als Verbandsvertreter*in in den Vorstand gewählt wird?