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Paragraph 14


BJR: Differenzierung nach Größe/Haushalts-Volumen/Anzahl der Beschäftigten: Übertragung von mehr Kompetenz und Verantwortung auf Geschäftsführung ermöglichen


Diskussionen

  • KreisjugendringKulmbach mittlere und mittelgroße Jugendringe
    +4

    Bitte konkretere Aussagen formulieren, um sich hier eine Meinung bilden zu können.

  • KJR_Forchheim mittlere und mittelgroße Jugendringe
    +3

    Was genau ist hier mit der Übertragung von mehr Kompetenz und Verantwortung auf die Geschäftsführung gemeint? Wie verhält es sich mit der Haftung wenn wir rechtlich unselbständig sind?

  • thomas_ettererr Jugendverbände
    +2

    Diese Diskussion kann nicht losgelöst von den anderen Fragestellungen bearbeitet werden: Hauptamtlicher Vositzender (§ 13 Abs. 3), Vertretung bei Rechtsgeschäften (§ 15) sowie Gliederung und Aufsicht (§ 8). Die Fragestellungen müssen zusammen diskutiert werden.

    • Michael_Voss Jugendverbände Sonstige
      +2

      Eine konkretere Ausformulierung gibt es noch nicht. Im BJR-Strukturausschuss wurde beraten, dass es ggf. unterschiedliche Regelungen für die Übertragungen von Aufgaben auf die Geschäftsführung in wirklich sehr sehr unterschiedlichen Jugendringen geben soll.

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