Paragraph 14
BJR: Differenzierung nach Größe/Haushalts-Volumen/Anzahl der Beschäftigten: Übertragung von mehr Kompetenz und Verantwortung auf Geschäftsführung ermöglichen
BJR: Differenzierung nach Größe/Haushalts-Volumen/Anzahl der Beschäftigten: Übertragung von mehr Kompetenz und Verantwortung auf Geschäftsführung ermöglichen
Was genau ist hier mit der Übertragung von mehr Kompetenz und Verantwortung auf die Geschäftsführung gemeint? Wie verhält es sich mit der Haftung wenn wir rechtlich unselbständig sind?
Diese Diskussion kann nicht losgelöst von den anderen Fragestellungen bearbeitet werden: Hauptamtlicher Vositzender (§ 13 Abs. 3), Vertretung bei Rechtsgeschäften (§ 15) sowie Gliederung und Aufsicht (§ 8). Die Fragestellungen müssen zusammen diskutiert werden.
Eine konkretere Ausformulierung gibt es noch nicht. Im BJR-Strukturausschuss wurde beraten, dass es ggf. unterschiedliche Regelungen für die Übertragungen von Aufgaben auf die Geschäftsführung in wirklich sehr sehr unterschiedlichen Jugendringen geben soll.
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KreisjugendringKulmbach mittlere und mittelgroße Jugendringe
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