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Paragraph 14 Abs. 1


BJR: Präzisierung der Aufgabenabgrenzung zwischen Vorstand und Geschäftsführung (strategisches und operatives Geschäft)


Diskussionen

  • thomas_ettererr Jugendverbände
    +4

    Diesen Vorschlag pauschal mit "zugunsten" oder "gegen" zu bewerten fällt uns sehr schwer. Es kommt auf die genaue Regelung an und was dies in der Praxis bedeutet.

  • AndreasGinger mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
    +1

    Einführung eines verbindlichen Organisationshandbuches für Gliederungen nach einer BJR-einheitlichen Grundstruktur vergleichbar der Grundsatz-Geschäftsordnung.

    § 14 Aufgabenverteilung Die interne Aufgabenverteilung innerhalb des Stadt-/Kreisjugendrings ist im Organisationshandbuch festgelegt. Dieses basiert auf dem Grundsatz-Organisationshandbuch. Es wird vom Vorstand mindestens jährlich beraten und beschlossen.

    (= Bündelung aller bestehenden Dienstanweisungen und internen Regelungen in einem standardisierten Gesamtwerk, das verbindlich mindestens einmal pro Jahr aktualisiert und an den BJR gesendet werden muss).

    Beispielhafte Inhalte des standardisierten Organisationshandbuchs: Der Vorstand besteht aus den folgenden Personen: Geschäftsführer/in ist ... Zum Haushaltsbevollmächtigen wird ... bestimmt. Zur Kassenleitung wird ... bestimmt. Zum Datenschutzbeauftragten wird ... bestimmt Zum betrieblichen Ersthelfer wird ... bestimmt. Beschließende Ausschüsse (Besetzung, Kompetenzen ...) Beratende Ausschüsse Organigramm Stellenbeschreibungen Einrichtungen (Einrichtungsleitung, Kompetenzen) Allgemeine Dienstreisegenehmigungen ...

    Wichtig: Alle gesetzlichen/satzungsmäßigen Vorgaben sind in dem Organisationshandbuch fest vorgegeben und können daher nicht vergessen werden. Ziel: Wenn man alle Punkte in dem Organisationshandbuch ausfüllt ist man auf der sicheren Seite. Aber noch ausreichend Gestaltungsspielraum für individuelle örtliche Regelungen.

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