Paragraph 14 Abs. 2
BJR: Präzisierung von Trennung der Kassenführung und Kassenanweisung in Verbindung mit Haushaltsverantwortung; Dienstanweisung zu Kassen- und Haushaltsvollzug ist bei Veränderungen in der nächsten Vorstandssitzung neu zu beschliessen und schriftlich bei Finanzunterlagen abzulegen.
Johannes_Rieber mittlere und mittelgroße Jugendringe
Das meiste davon steht doch schon in der Finanzordnung, oder? Das sollte man nicht in der Satzung festlegen.