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Paragraph 14 Abs. 2


BJR: Präzisierung von Trennung der Kassenführung und Kassenanweisung in Verbindung mit Haushaltsverantwortung; Dienstanweisung zu Kassen- und Haushaltsvollzug ist bei Veränderungen in der nächsten Vorstandssitzung neu zu beschliessen und schriftlich bei Finanzunterlagen abzulegen.


Diskussionen

  • Johannes_Rieber mittlere und mittelgroße Jugendringe
    +12

    Das meiste davon steht doch schon in der Finanzordnung, oder? Das sollte man nicht in der Satzung festlegen.

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