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Paragraph 15 Abs. 2


BJR: Konkretisierung der Vertragstypen, die eine Genehmigung erfordern


Diskussionen

  • KJRLindauJochenSchneider mittlere und mittelgroße Jugendringe
    +6

    Verbesserung bei Abschluss von Mietverträgen. Mv sollen eigenmächtig, dem Haushalt entsprechend abgeschlossen werden können, auch LÄNGER als 1 Jahr (ohne Zustimmung des Landesvorstandes).

    • Wolfgang_Gruener Bezirksjugendringe
      +1

      Kann ich absolut zustimmen. Zum einen, wie ist der Punkt im Hinblick auf Bürokratieabbau zu bewerten ?

      Und je nach Dauer des Prozesses bis es zur Zustimmung kommt wäre der Jugendring evtl. nicht handlungsfähig bei Befolgung aller Regularien. Zudem können geschlossene Verträge nach einer gewissen Zeit ohnehin nicht mehr zurückgenommen werden. Bei Vertragsschluss wir sowieso Rücksprache mit dem jeweiligen Geldgeber (Kommune, Bezirk) gehalten. Erfolgt hier das ok, sollte das auch einer juristischen und haushaltsmäßigen Prüfung standhalten können, braucht es tatsächlich nochmal die Zustimmung der nächsthöheren Ebene ?

  • Mathilde_Liermann mittlere und mittelgroße Jugendringe
    +1

    Ist die Satzung der richtige Ort um so etwas zu konkretisieren? Oder sprengt das den Rahmen?

  • KJROAL mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
    +1

    Es sollten auch Arbeitsverträge (die jedes Jahr wiederkehren) eigenständig vom jeweiligen JR abgeschlossen werden können, ohne die Zustimmung des BJR zu benötigen. Da wir jedes Schuljahr an die 30 Arbeitsverträge verlängern oder neu abschließen, ist das bisherige Verfahren sehr umständlich.

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