Paragraph 15 Abs. 2 e)
BJR: Ergänzen um Vereinbarungen mit kommunalen Gebietskörperschaften
BJR: Ergänzen um Vereinbarungen mit kommunalen Gebietskörperschaften
Die Genehmigung von Verträgen mit kommunalen Gebietskörperschaften verursacht sowohl bei den örtlichen Jugendringen als auch beim BJR zusätzliche Arbeit und einen bürokratischen Aufwand. Langwierige Genehmigungsprozesse könnten dazu führen, dass Kommunen lieber Verträge mit flexibleren oder direkt greifbaren Einrichtungen wie der Kommunalen Jugendarbeit oder privaten Anbietern eingehen. Eine Rückübertragung von Aufgaben an die Kommunale Jugendarbeit könnte als Gefahr drohen.
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Johannes_Rieber mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dagegen
Solche Prozesse sind sowie so schon sehr schwerfällig. Wenn ich dann erst wieder wochenlang auf Genehmigung durch den BJR warten muss, steigt mir der kommunale Partner wieder aus.