Paragraph 23 Abs. 2
BJR: Präzisierung von Trennung der Kassenführung und Kassenanweisung in Verbindung mit Haushaltsverantwortung; Dienstanweisung zu Kassen- und Haushaltsvollzug ist bei Veränderungen in der nächsten Vorstandssitzung neu zu beschliessen und schriftlich bei Finanzunterlagen abzulegen.
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Ist dies in der Satzung zu regeln. Aus meiner Sicht gehört dies in die Finanzordnung.