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Paragraph 30 Abs. 2


Stimmenthaltungen als gültige Stimmen?


Diskussionen

  • thomas_ettererr Jugendverbände
    +1

    Wir sind für die bisherige Regelung, dass Stimmenthaltungen gültige Stimmen sind. Ein Antrag muss die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen, dann ist er angenommen. Das heißt er muss von der Mehrheit positiv beurteilt werden – Ja Stimmen. Diese Regelung verhindert ein Druchdrücken von Entscheidungen. Oft bedeuten viele Enthaltungen, dass die Delegierten sich nicht informiert genug fühlen, um entscheiden zu können. Dann muss weiter erklärt und diskutiert werden, nicht abgestimmt. Außerdem macht es für die Wiedervorlage eines Antrages einen Unterschied, ob er ursprünglich wegen vielen Nein-Stimmen oder Enthaltungen abgelehnt wurde. Eine Enthaltung wird auch oft bewusst genutzt, z.B. wenn der Antrag an sich gut ist, aber einzelne Teile nicht mitgetragen werden können.

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