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Paragraph 36


BJR: Die Vollzugsregelungen (statt bisher Erläuterungen) sind Bestandteil der Satzung.


Diskussionen

  • Christian_Agi Großstadtjugendringe
    +1

    Führt das nicht deren Sinn ad absurdum, wenn sie dem selben Änderungsverfahren (inkl. Ministeriums-Genehmigung) unterliegen, wie die eigentlich Satzung? Dann kann man die Punkte doch einfach in die Satzung integrieren...

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