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KJR_GO 10


BJR: Regelung wenn Beschlussfähigkeit während der Sitzung wegfällt (bpsw. sobald dies feststeht, können keine Beschlüsse mehr gefasst werden, da dazu die Anzahl der abgegebenen Stimmen ermittelt werden muss)


Diskussionen

  • thomas_ettererr Jugendverbände
    +1

    @BJR: Könnt ihr den Vorschlag konkretisieren? Soll der Paragraph umgeschrieben, verschärft oder gelockert werden? Wir haben die Intention dieses Vorschlages nicht verstanden und können uns daher keine Meinung dazu bilden.

    • Bisher kann die Beschlussfähigkeit wegfallen, ohne dass sich Folgen daraus ergeben, da sie erst dann offiziell wegfällt, wenn ein stimmberechtigtes Mitglied einen Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit stellt. Unser Vorschlag zielt darauf ab, dass die Beschlussfähigkeit entfällt, sobald nicht mehr genügend Stimmberechtigte anwesend sind. Es ist unlogisch, wenn bei einer Abstimmung das Ergebnis deutlich macht, dass eigentlich keine Beschlussfähigkeit mehr besteht, diese aber fortbesteht, weil kein Antrag auf Feststellung gestellt worden ist.

      • thomas_ettererr Jugendverbände ist dagegen
        +1

        Danke für die Erläuterung eures Vorschlages. Wir finden ihn dann aber leider nicht gut. Wir bevorzugen es, dass eine Sitzung solange beschlussfähig ist, bis auf Antrag das Gegenteil festgestellt wird.

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