KJR_GO 19 Abs. 5
Diskussion der grundsätzlichen Öffentlichkeit von Vorstandssitzungen?
Diskussion der grundsätzlichen Öffentlichkeit von Vorstandssitzungen?
Wir sind für die Öffentlichkeit der Vorstandssitzungen!
Wegen des fragenden Formlulierung ist für uns leider nicht klar, wie wir abstimmen sollen: Wenn ich dafür bin, bin ich dann für die Öffentlichkeit oder dafür die Öffentlichkeit in Frage zu stellen - also dagegen?
Die Frage ist auch, wie die Öffentlichkeit von den Sitzungen und den dabei behandelten Themen überhaupt erfährt (bzw. erfahren muss)?
Vorschlag, Idee: Die Einladungen (inkl. der Tagesordnung) der Sitzungen des Vorstands müssen zeitgleich mit dem Versand an die Vorstandsmitglieder auch auf der Homepage des Jugendrings veröffentlicht werden. Die genehmigten Protokolle der öffentlichen Sitzungen müssen für die Dauer von mindestens einem Jahr auf der Homepage des KJR veröffentlicht werden.
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AndreasGinger mittlere und mittelgroße Jugendringe
Pro Öffentlichkeit
ggf. Anlehnung an die Bayerische Gemeindeordnung (Streiche Gemeinderat setze Vorstand)
§ 35 (1) Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen muss nichtöffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden…..