KJR_GO 21 Abs. 3
BJR: Die Beschlüsse und ihre Änderungen müssen dem Landesvorstand und dem Bezirksjugendring unverzüglich zur Kenntnis gegeben werden (siehe § 16 Satzung)
BJR: Die Beschlüsse und ihre Änderungen müssen dem Landesvorstand und dem Bezirksjugendring unverzüglich zur Kenntnis gegeben werden (siehe § 16 Satzung)
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Stefan Greißinger mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dagegen
steht das nicht bereits so drinnen?