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KJR_GO 21 Abs. 3


BJR: Die Beschlüsse und ihre Änderungen müssen dem Landesvorstand und dem Bezirksjugendring unverzüglich zur Kenntnis gegeben werden (siehe § 16 Satzung)


Diskussionen

  • Stefan Greißinger mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dagegen
    +3

    steht das nicht bereits so drinnen?

    • Neu ist der Bezirksjugendring, damit die auch Bescheid wissen.

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