Paragraph 28 Abs. 2c
Aufwertung der Stadt und Kreisjugendringe.
Aufwertung der Stadt und Kreisjugendringe.
Stimmrecht für je 1 Stadt-/Kreisjugendring pro Regierungsbezirk Die vorgeschlagene Aufwertung der Stadt- und Kreisjugendringe befürworte ich mit der Ergänzung: „…dabei ist ein ausgewogenes Verhältnis von mittleren, mittelgroßen und großen Jugendringen gemäß § 8 (neue Differenzierung) anzustreben“ (Großstadtjugendringe sind bereits unter §28b vertreten).
Hintergrundinformation: Derzeit besitzt die Struktur im HA sieben Stimmen der Bezirksjugendringe, zwei Stimmen aus den Stadt-/Kreisjugendringen und zwei Stimmen aus den KJR`s München-Stadt und Nürnberg-Stadt. Macht derzeit 11 Stimmen. Hinzu kommt eine Stimme durch das DJH-Werk und eine Stimme von den Vereinigungen Junger Menschen mit Migrationshintergrund (VJM).
Die 32 landesweiten Jugendverbände haben derzeit 34 Stimmen. Davon halten die neun großen Jugendverbände 18 Stimmen.
Bei einer Ausweitung der "Strukturstimmen" wird es dann wahrscheinlich wieder eine Diskussion über die Stimmenanzahl der unterschiedlichen Verbände geben.
Aus meiner Sicht müssen die Mitgliedsorganisationen des BJR die satzungsändernde Mehrheit im Hauptausschuss behalten. Der Jugendring ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände, örtlichen Jugendgemeinschaften und Jugendinitiativen.
Ich würde das Paradigma "[...] müssen die Mitgliedsorganisationen des BJR die satzungsändernde Mehrheit im Hauptausschuss behalten" nicht unbedingt teilen.
Aber tatsächlich ist das der Punkt der diskutiert werden sollte, bevor wir uns in irgendwelche Details verstricken.
Wir sind gegen den Vorschlag, dass "je ein/e Vorsitzende/r oder stellvertretend ein Vorstandsmitglied eines Stadt-/Kreisjugendrings aus jedem Regierungsbezirk" stimmberechtigtes Mitglied auf dem Hauptausschuss ist. Der BJR und seine Untergliederungen sind Zusammenschlüsse der Jugendverbände. Deshalb können auch die Jugendverbände selbst am besten ihre Interessen und die Interessen der SJR/KJR vertreten.
Wie "Michael_Voss" bereits dargelgt hat, müssten dann auch die Verbände mehr Delegiertenstimmen erhalten. Dadurch wird der Hauptausschuss als Gremium massiv vergrößert.
Die von "Karl_Bierl" genannte Möglichkeit, dass der BJR Beschlüsse fassen kann, die für alle SJR/KJR bindend sind, finden wir gut und möchten wir auch in Zukunft haben.
Es scheint ja ganz so, als ob wir hier einen gewissen Interessengegensatz zwischen Jugendverbänden und KJR/SJR (und vielleicht auch zwischen Landesebene und Kreisebene) haben. Es enspricht wohl nicht dem gängigen Demokratieverständnis und dem Selbstbewusstsein der meisten KJRSJR, wenn die Jugendverbandsdelegierten auf Landesebene dank Zweidrittelmehrheit bindende Vorschriften (beispielsweise die GO und alle Vorschläge und Forderungen zur derzeitigen Satzungs- und GO-Reform) für die KJR/SJR beschließen können. (Im Extremfall wäre dies nämlich sogar gegen das Votum der Gliederungen möglich). Vielleicht müsste auch über ein Vetorecht o.ä. nachgedacht werden.
Ich denke dass die Jugendringe stärker im Hauptausschuss vertreten sein wollen. Wir schlagen vor dass jeweils zwei Vorsitzende der Großstadtjugendringe, der großen Jugendringe und der mittleren Jugendringe stimmberechtigte Mitglieder sind. Wir plädieren für eine Aufwertung der Gliederungen.
Dein Vorschlag gibt zum größten Teil die derzeitige Zusammensetzung des Hauptausschuss wieder. Änderung wär, dass München-Stadt und Nürnberg-Stadt in Zukunft nicht mehr einen festen Sitz hätten, sondern müssten sich das Mandat innerhalb der Großstadtjugendringen ggf. holen. Neben den benannten Ringen sind dies dann noch München-Land und Augsburg-Stadt.
Hallo Michael, wir sehen es schon als eine deutliche Veränderung. Die Großstadtjugendringe sind wie bis jetzt. Die zwei bisherigen werden verdoppelt und die von uns als sinnvoll gesehene neue Struktur nach Größe der Jugendringe würde abgebildet. Für uns schon ein wirklich entscheidender Schritt.
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Karl_Bierl Bezirksjugendringe ist dafür
Vorschlag zur Konkretisierung: Stimmberechtigte Mitglieder des HA sind: c) je ein/e Vorsitzende/r oder stellvertretend ein Vorstandsmitglied eines Stadt-/Kreisjugendrings aus jedem Regierungsbezirk
Diesen Vorschlag gab es bereits in der Strukturdiskussion in den 90-er Jahren. HIntergrund ist, dass der Hauptausschuss-Beschlüsse fassen kann, die für alle Gliederungen bindend sind, ohne dass sie adäquat mit Stimmrecht beteiligt sind.