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Neu: Wahlen, Abstimmungen & allgemeine Verfahrensregeln


Vorschlag

Einen neuen § schaffen der zentral klärt wie Wahlen und Abstimmungen in allen Organen und Gremien ablaufen.

Beispiele die hier geregelt werden könnten:

  • Bei Wahlen: Enthaltungen sind ungültige Stimmen. Wenn jemand keine Meinung hat und somit "nicht stimmt" sollte diese Stimme so gezählt werden, als wäre sie nicht vorhanden.

Diskussionen

  • IngridBoegl mittlere und mittelgroße Jugendringe
    +3

    Vorschlag: den 3.Punkt in zwei Punkte zu untergliedern: -"Bei Wahlen ist die "Absolute Mehrheit" der Stimmen notwendig um gewählt zu werden" -"Bei Abstimmungen ist die "Relative Mehrheit" der Stimmen notwendig damit der Antrag angenommen ist." (Den Satz "Bei Abstimmungen: Enthaltungen sind gültige Stimmen." könnte man demnach streichen.) relative Mehrheit: Bei einer Abstimmung hat derjenige Vorschlag mit relativer Mehrheit gewonnen, der die meisten Stimmen auf sich vereint.

    • ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
      +1

      Gefällt mir, weil es eine einheitliche Lösung ist. Allerdings birgt sie das Problem (so es denn eines ist) das eben jemand mit 2 "Ja", 1 "Nein" und 15 "Enthaltungen" gewählt werden kann.

      Ich bin grundsätzlich auch ein Freund von "Enthaltungen als gültigen Stimmen". Einheitlichkeit finde ich aber fast wichtiger, insofern wäre ich (neben dieser Lösung) im Zweifel auch der Variante "Enthaltungen sind immer ungültige Stimmen aufgeschlossen.

      P.S. Ich würde die Formulierung für relative/ oder einfache Mehrheit ändern in "Wer mehr Ja als Nein Stimmen auf sich vereinen konnte"

      • Oliver_Kohl mittlere und mittelgroße Jugendringe
        +1

        Bei Wahlen darf es keine Enthaltungen geben. Wer nicht mit Abstimmen möchte muss den Saal verlassen und damit die Stimmen reduzieren. Kann im Extremfall natürlich zum Wegfall der Beschlussfähig führen. Bedeutet für mich, es gibt noch Diskussionsbedarf.

        Der Vorstand und dessen Vorsitzende müssen mehrheitlich von der Vollversammlung getragen werden. Immerhin sollen sie ja diese in der Öffentlichkeit vertreten.

        Eine Wahl alla 2 ja 1nein und 15 Enthaltungen würde ich nicht annehmen.

  • thomas_ettererr Jugendverbände
    +2

    Grundsätzlich ist bei der Diskussion zu unterscheiden, ob es sich um Wahlen oder Abstimmungen handelt.

    Wahlen: Auf dem letzten Hauptausschuss wurde die Regelung zu den Wahlen verändert: "Gewählt ist, wer mehr als die Hälft der möglichen Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten auf sich verinigt und die Wahl annimmt." Es gibt bei Wahlen also nur noch Positiv-Stimmen (Ja-Stimmen). Und von diesen braucht man mehr als die Hälfte, um gewählt zu werden.

    Abstimmungen: Bei Abstimmungen sind wir für die bisherige Regelung, dass Stimmenthaltungen gültige Stimmen sind. Ein Antrag muss die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen, dann ist er angenommen. Das heißt er muss von der Mehrheit positiv beurteilt werden – Ja Stimmen. Diese Regelung verhindert ein Druchdrücken von Entscheidungen. Oft bedeuten viele Enthaltungen, dass die Delegierten sich nicht informiert genug fühlen, um entscheiden zu können. Dann muss weiter erklärt und diskutiert werden, nicht abgestimmt. Außerdem macht es für die Wiedervorlage eines Antrages einen Unterschied, ob er ursprünglich wegen vielen Nein-Stimmen oder Enthaltungen abgelehnt wurde. Eine Enthaltung wird auch oft bewusst genutzt, z.B. wenn der Antrag an sich gut ist, aber einzelne Teile nicht mitgetragen werden können.

  • ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe
    +1

    Hi ROErika,

    ich weiß ich hab den Beitrag zur Bearbeitung für alle zugelassen. Aber ich hätte es ganz nett gefunden wenn mein Ursprungsbeitrag nicht so verändert wird, dass der Eindruck entsteht ich hätte Meinungen die ich nicht geäußert habe.

    Ich verstehe zwar warum (ist ja jetzt schon bei der letzten Änderung so geändert worden) bei Wahlen Enthaltungen ungültige Stimmen sind, aber generell seh` ich das aber nicht so das "Wenn jemand keine Meinung hat und somit "nicht stimmt" sollte diese Stimme so gezählt werden, als wäre sie nicht vorhanden.".

    Im Gegenteil bin ich grundsätzlich ein Freund von Enthaltungen als gültige Stimmen.

    Da eine einheitliche Lösung (bei Wahlen und Abstimmungen gleich) aber wichtiger ist kann ich aber auch mit Enthaltungen als ungültige Stimmen leben.

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