Paragraph 31 Abs. 1
Präsident*in als paritätische Doppelspitze, wie in zahlreichen Jugendverbänden mittlerweile üblich
Präsident*in als paritätische Doppelspitze, wie in zahlreichen Jugendverbänden mittlerweile üblich
Ist ne sehr grundsätzliche Entscheidung, aber ich finde das ganz charmant.
Ich kann mich dem nur anschließen. Ich finde auch das Argument der Mehrkosten absurd, wenn man bedenkt, dass mit zwei Personen an der Spitze gleich mal mehr und auch paralell geleistet werden könnte.
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Detlef_Staude mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dagegen
ein Präsident / eine Präsidentin ist ausreichend. Mehrkosten, wenn zwei Hauptamtliche.