Paragraph 02 Abs. 1
Original: Zweck...ist es, durch Jugendarbeit und Jugendpolitik... Vorschlag: ergänzen mit "Jugendsozialarbeit"
Original: Zweck...ist es, durch Jugendarbeit und Jugendpolitik... Vorschlag: ergänzen mit "Jugendsozialarbeit"
Und genau um diese Schnittmenge geht es. Unsere Jugendarbeit wird immer inklusiver und integriert zunehmend sog. benachteiligte junge Menschen wie zu § 2 und § 3 Abs. 1 Buchstabe i speziell erläutert. Zahlreiche Jugendringe engagieren sich schon seit vielen Jahren über diverse Projekte für diese Zielgruppen durch Angebote der Jugendsozialarbeit - das sollte sich auch aus unserer Sicht in den Paragraphen und nicht nur in den Erläuterungen zur Satzung spiegeln. Das ergänzt das bayerische Selbstverständnis der Jugendverbandsarbeit und stellt kein Widerspruch dar.
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ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dagegen
Kannste mal begründen warum?
Es entspricht meiner Wahrnehmung nach weder der gelebten Realität noch dem Selbstverständnis der bayerischen verbandlichen Jugendarbeit, wenngleich es natürlich Schnittmengen gibt.