Paragraph 13 hauptamtliche Vorsitzende
Vorschlag: Vorsitzende sollten hauptamtlich besetzt werden DÜRFEN.
Vorschlag: Vorsitzende sollten hauptamtlich besetzt werden DÜRFEN.
Vielleicht kann man sich das Modell vom KJR München Stadt anschauen und prüfen inwiefern das für andere große Jugendringe anwendbar ist.
Finde ich grundsätzlich gut. Das wäre dann ja auch nicht das erste Mal, dass Mandate hauptamtlich wahrgenommen werden würden.
Ich gehe davon aus, hier geht es um Paragraph 13 Absatz 3 wo es heißt:
"Beschäftige einer Gliederung des Bayrischen Jugendrings und ... der Verwaltung des Jugendamtes können nicht zugleich gewählte Mitglieder im Vorstand sein."
Den Vorstand auch Hauptamtlich zu besetzen halte ich grundsätzlich nicht für falsch. Hier sind die Rahmenbedingungen entscheidend. Aber wenn im Extremfall, der gesamte Vorstand hauptamtlich wird ist meiner Meinung nach die Sinnhaftigkeit des Gremiums mindestens gefährdet. Ich möchte auch zu bedenken geben, dass es zu einem Informations Ungleichgewicht im Vorstand kommt. Ein Ehrenamtlicher kann niemals den Wissenstand erreichen wie jemand, der sich tagtäglich in dem Metier bewegt.
Den Vorsitzenden und ggf. den Stellvertreter ganz oder teilweise zu verhauptamtlichen halte ich für ein gutes Mittel um die Person im Amt und damit den Jugendring zu Stärken. Bei größeren Jugendringen halte ich es sogar für notwendig um die Menschen zu befähigen diese Verantwortung zu übernehmen.
Mir ist die Beschreibung zu unkonkret. Soll das dann für alle Jugendringe gelten? Wir können uns sowas nicht leisten. Ein Großstadtjugendring hingegen könnte von so einer Regelung durchaus profitieren. Ehrenamtlich einen Haushalt von mehreren Millionen mitzutragen ist nicht ohne... Ich wäre dafür, wenn definiert ist, ab welcher Größe ein hauptamtlicher Vorsitzender möglich ist.
Wichtig wäre dann aber eine Regelung, die sicherstellt, dass auf den BJR bzw. die jeweilige Gliederung keine Ansprüche zukommen, wenn das Mandat endet - hier müsste man arbeitsrechtlich genauer hinschauen (wie oft sind Befristungen möglich etc.).
Wir sehen eine hauptamtliche Besetzung von Vorsitzenden kritisch. Zum einen warum soll die jeweilige Gebietskörperschaft die Kosten übernehmen und zum anderen Verlust unseres Alleinstellungsmerkmales (wirkliche Ehrenamtlichkeit) und darüber hinaus glauben wir auch das "Gewählte" in der Besetzung, Konstanz und nachgehenden Wirkungen mitunter deutlich mehr Schwierigkeiten haben als reguläre Angestellte.
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ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe
Ich bin davon nicht sehr begeistert, weil es den Gesamtvorstand schwächt und auch die Auswahl potentieller Bewerber*innen einschränkt.
Andererseits sehe ich natürlich das große Jugendringe hier einen Bedarf haben und z. T. ohnehin nur noch von hauptberuflich/ -amtlich in Jugendverbänden tätigen (und teilfreigestellten) Menschen geführt werden können.
Wenn soetwas eingeführt werden sollte, braucht es aber dringend eine strengere "Engel" Regelung.