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KJR_GO 20 Abs. 5


Letzter Satz: Stimmenthaltungen sind KEINE gültigen Stimmen


Diskussionen

  • BJR ist dagegen
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    Mit Beschluss des letzten Hauptausschusses und der Genehmigung durch das Sozialministerium ist dies bereits der Fall: Stimmenthaltungen sind keine gültigen Stimmen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der möglichen Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten auf sich vereinigt und die Wahl annimmt.

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