mindestens 3 "nicht Stimmberechtigte" Mitglieder in den Vorstand wählen können
DIe letztendliche Entscheidung sollte immer noch die Vollversammlung vor Ort haben!
In kleineren Jugendringen kommt es leider immer wieder vor das sich weniger Menschen für eine Wahl in den Vorstand zur Verfügung stellen, da diese oft selbst schon genug andere Ämter in den jeweiligen Vereinen haben.
Es gibt jedoch viele motivierte Jugendliche die z.B. bei einem Sportverein Mitglied sind, aber zum Zeitpunkt der Wahl nicht über die "Sportler" Delegiert sind. Dies ist nur ein Beispiel von vielen. Der Jugendliche ist also in der Jugendarbeit tätig und die VOllversammlung möchte diesen auch gerne wählen, ABER die Satzung verbietet es uns, da wir schon 2 "nicht-Delegierte" im Vorstand haben. Das muss geändert werden.
DIe letzte Entscheudung sollten immer noch die Delegierten vor Ort haben. Sie kennen den Jugendring und die arbeit am besten!
Michael_Voss Jugendverbände Sonstige ist dagegen
Ich bin der Meinung, dass der Vorstand aus der Mitte der Delegierten/Delegiertinnen seiner Mitgliedsorganisationen gewählt werden soll. Schließlich ist der BJR mit seinen KJR
s/SJR
s ja ein Zusammenschluss von Jugendorganisationen. Es besteht die Gefahr, dass bei einer Ausweitung auf drei "Nicht-Delegierte" die Jugendorganisationen sich (noch) weiter aus der Suche nach Vorstandsmitgliedern herausziehen. Bei einem 7er-Vorstand hätten drei "Nicht-Delegierte" (ggf. auch ohne Anbindung an eine Mitgliedsorganisation) mit einem weiteren Vorstandsmitglied schon die Mehrheit im Vorstand, die dann für die gesamte Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände sprechen würden - für mich nur schwer vorstellbar.