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mindestens 3 "nicht Stimmberechtigte" Mitglieder in den Vorstand wählen können


DIe letztendliche Entscheidung sollte immer noch die Vollversammlung vor Ort haben!

In kleineren Jugendringen kommt es leider immer wieder vor das sich weniger Menschen für eine Wahl in den Vorstand zur Verfügung stellen, da diese oft selbst schon genug andere Ämter in den jeweiligen Vereinen haben.

Es gibt jedoch viele motivierte Jugendliche die z.B. bei einem Sportverein Mitglied sind, aber zum Zeitpunkt der Wahl nicht über die "Sportler" Delegiert sind. Dies ist nur ein Beispiel von vielen. Der Jugendliche ist also in der Jugendarbeit tätig und die VOllversammlung möchte diesen auch gerne wählen, ABER die Satzung verbietet es uns, da wir schon 2 "nicht-Delegierte" im Vorstand haben. Das muss geändert werden.

DIe letzte Entscheudung sollten immer noch die Delegierten vor Ort haben. Sie kennen den Jugendring und die arbeit am besten!


Diskussionen

  • Michael_Voss Jugendverbände Sonstige ist dagegen
    +5

    Ich bin der Meinung, dass der Vorstand aus der Mitte der Delegierten/Delegiertinnen seiner Mitgliedsorganisationen gewählt werden soll. Schließlich ist der BJR mit seinen KJRs/SJRs ja ein Zusammenschluss von Jugendorganisationen. Es besteht die Gefahr, dass bei einer Ausweitung auf drei "Nicht-Delegierte" die Jugendorganisationen sich (noch) weiter aus der Suche nach Vorstandsmitgliedern herausziehen. Bei einem 7er-Vorstand hätten drei "Nicht-Delegierte" (ggf. auch ohne Anbindung an eine Mitgliedsorganisation) mit einem weiteren Vorstandsmitglied schon die Mehrheit im Vorstand, die dann für die gesamte Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände sprechen würden - für mich nur schwer vorstellbar.

  • thomas_ettererr Jugendverbände
    +2

    Wir sind auch für die bisherige Regelung, dass maximal 2 Mitglieder des Vorstands aus den nicht stimmberechtigten Mitgliedern gewählt werden können.

    Außerdem finde ich den Diskussionsstil von Markus_Achatz nicht zielführen. Ich kann außerdem noch gar nicht einschätzen, wie gerne ich mich von meinem Posten im Hauptausschuss trennen kann - immerhin habe ich den erst seit September :) Deine Einschätzung, dass da kein Wechsel ist ist absolut falsch :)

  • ChristianLoebel mittlere und mittelgroße Jugendringe Bezirksjugendringe
    +1

    Wie ich schon an anderer Stelle vorgeschlagen habe, fände ich es gut zusätzlich zur Delegation (wie bisher) die Möglichkeit zu schaffen über die schriftliche Nominierung durch den eigenen Verband "wie ein Delegierter" in den Vorstand gewählt werden zu können.

  • Markus_Achatz mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
    -2

    Lieber Michael. genau solche Argumente die Du bringst, veranlassen mich noch mehr dazu ein Höchstalter zu fordern. Das sind mittelalterliche Vorstellungen die DU hast. Zum einen bei einem 7er Vorstand mit 3 "nicht"-Delegierten wären immer noch 4 Delegierte im VOrstand. Wo hier eine gefährliche Mehrheit sein soll kann ich gerade nicht nachvollziehen. 2. In einem Punkt gebe ich Dir rech, die Delegierten also die VOllversammlung vor Ort sollte entscheiden dürfen und nicht eine Satzung des BJR die durch Menschen im Hauptausschuss beschlossen wird, welche sich von ihrem Posten nicht trennen können. Ich könnte nun auch aufführen, was wäre wenn 3 oder 4 Delegierte eines selben verbandes im Vorstand wären?

    Nochmal, das letzte Wort müssen wie in jeder Demokratie auch, die Wählerinnen und Wähler also unsere Delegierten vor Ort in den VOllversammlungen haben. Jedes Vorstandsmitglied ob Delegiert oder nicht, muss neutral und zum wohle des JR stimmen. Du unterstellst also jedem nicht Delegierten ausnahmslos befangenheit... Ja ja sehr modern... ich sag nur Mittelalter....

    • Michael_Voss Jugendverbände Sonstige
      +4

      Hallo Markus, die vom BJR-Landesvorstand gewählte Form der Onlinepartizipation baut auf die Hoffnung, dass alle eine leidenschaftliche und dennoch sachliche Diskussion führen. Ich finde es sehr schade, dass du wohl offensichtlich glaubst, dass ich oder andere "Menschen" des Hauptausschusses sich nicht von ihren Posten trennen können. Als 2. Präsident übe ich bereits seit meiner Wahl 2013 kein Stimmrecht für meinen Jugendverband im HA aus. Alle Verbandsdelegierten, sind wie ihre Funktion schon sagt, DELEGIERT worden von ihrem Jugendverband um diese verantwortliche und zeitintensiven Aufgabe auszuführen.

      Wie du dazu kommst, dass ich Vorstandsmitgliedern ohne Delegation Befangenheit unterstelle, erschließt sich mir nicht.

      Der Kern meiner Position lieg darin, dass ich der Überzeugung bin, dass die Regelung mit zwei Mitgliedern, die nicht Delegierte zum Zeitpunkt ihrer Wahl sind, ausreichen. Den Jugendverbänden, örtlichen Gemeinschaften und Initiativen wird somit in den beschließenden Versammlungen mehr Teilhabe an der Gesamtverantwortung im Jugendring eingeräumt bzw. sie werden dazu verpflichtet. Im übrigen finde ich es gut, dass auch Nichtdelegierte gewählt werden können: § 2 Abs. 1 Satz 1 macht deutlich, dass sich der Bayerische Jugendring ja nicht nur als Interessenvertreter der organisierten, seinen Mitgliedsorganisationen angehörenden Jugendlichen versteht.

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