Pharagraph 4 Rechte und Pflichten
Anliegen: konsequentere Mitarbeit von Jugendverbänden beim Jugendring, vor allem nach Beschlüssen der Vollversammlung. Die Mitgliedverbände sind zwar verpflichtet „bei den Gremien des BJR mitzuarbeiten und mitzubeschließen“. Die einzige Konsequenz wird nur festgelegt bei „dreimal in Folge dies nicht wahrnimmt“. Dies wird auch gleich wieder abgeschwächt – „ab der folgenden Sitzung wird auf Antrag das Vertretungsrecht wieder eingeräumt“.
Die Vorstandschaft des Stadtjugendring Kempten schlägt hier vor:
- Zweimal in Folge nicht wahrnimmt
- Einräumung des Vertretungsrecht nach Antrag und Nachweis der noch existenten ehrenamtlichen Jugendarbeit
KreisjugendringKulmbach mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
Wir halten vor allem den Nachweis einer existenten ehrenamtlichen Jugendarbeit für unterstützenswürdig.