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Pharagraph 4 Rechte und Pflichten


Anliegen: konsequentere Mitarbeit von Jugendverbänden beim Jugendring, vor allem nach Beschlüssen der Vollversammlung. Die Mitgliedverbände sind zwar verpflichtet „bei den Gremien des BJR mitzuarbeiten und mitzubeschließen“. Die einzige Konsequenz wird nur festgelegt bei „dreimal in Folge dies nicht wahrnimmt“. Dies wird auch gleich wieder abgeschwächt – „ab der folgenden Sitzung wird auf Antrag das Vertretungsrecht wieder eingeräumt“.

Die Vorstandschaft des Stadtjugendring Kempten schlägt hier vor:

  • Zweimal in Folge nicht wahrnimmt
  • Einräumung des Vertretungsrecht nach Antrag und Nachweis der noch existenten ehrenamtlichen Jugendarbeit

Diskussionen

  • KreisjugendringKulmbach mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
    +3

    Wir halten vor allem den Nachweis einer existenten ehrenamtlichen Jugendarbeit für unterstützenswürdig.

  • thomas_ettererr Jugendverbände
    +1

    Diesen Vorschlag halten wir für sehr schwierig. Einerseits wird dadurch der SJR/KJR zu einer Art "Kontrollinstanz" der Jugendverbände, dabei sollen doch die Jugendverbände in den Vollversammlungen den Jugendring kontrollieren.

    Die Verschärfung der Regelung auf Zweimal in Folge halten wir aus unserer Erfahrung für sehr schwierig. In den seltensten Fällen ist es böser Wille der Verbände oder Uninteresse, dass man nicht an der Vollversammlung teilnimmt. Oft liegt es schlicht weg daran, dass äußere Umstände eine Teilnahme verhindern.

    Auch den Nachweis der noch existierenden ehrenamtlichen Jugendarbeit halte ich für schwierig. Wie soll dieser aussehen? Wer beurteilt dann, ob die Arbeit ausreichend ist? Außerdem finde ich dies eine unangebrachte Belastung der Ehrenamtlichen, die sich dadruch kontrolliert fühlen.

    • sjr87435 große Jugendringe
      +2

      Hallo Thomas, damit ich kontrollieren kann muss ich auch da sein. Ich muss verstehen was passiert. Ich bin selber auch ehrenamtlich tätig und weiß, dass es manchmal eng wird. Dass ich aber einmal jährlich für zwei Stunden Präsenz zeige halte ich nicht für eine überzogene Forderung. Darüber hinaus haben wir Mitglieder die die weiche Regelung schon sehr weit ausdehnen.

    • Johannes_Rieber mittlere und mittelgroße Jugendringe
      +1

      In diesem Sinne ist ja nicht der SKJ/KJR die Kontrollinstanz, sondern die Vollversammlung, also die Vertreter der Verbände.

      Eine existierende Jugendarbeit kann man durch ein Jahresprogramm/Arbeitsbericht bzw. dokumentierte durchgeführte Aktionen (Fotos, Zeitungsartikel) belegen. Die Beurteilung, ob diese Arbeit ausreichend ist, übernimmt die Vollversammlung durch ihr Abstimmungsverhalten.

      Ich glaube auch nicht, dass dieser Nachweis so umfangreich ist, dass er eine unangebrachte Belastung für Ehrenamtliche ist.

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