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Paragraph 32 Aufgaben


Entscheidungen des Landesvorstandes, welche strukturell auf die Gliederungen Auswirkungen haben werden unter angemessener Beteiligung der Gliederungen vorbereitet.


Diskussionen

  • Michael_Voss Jugendverbände Sonstige
    +3

    Könntest du konkrete Beispiele nennen, wo die angemessenen Beteiligung nicht erfolgt. Bei den landesweiten BJR-Arbeitstagungen mit den GF, den KJR-SJR-Vorsitzenden (2x im Jahr), zwei landesweite Arbeitstagungen der BezJR und den zusätzlichen Arbeitstagungen auf der bezirklichen Ebene werden doch vor allen relevanten Entscheidungen eine Beteiligung gesucht. Satzungsänderungen werden im Hauptauschuss traditionell immer erst in 2. Lesung zur Abstimmung gestellt.

    • ChristianLoebel mittlere und mittelgroße Jugendringe Bezirksjugendringe
      +2

      Ich möchte an der Stelle nochmal auf meinen Vorschlag hinweisen den ich an anderer Stelle gemacht habe:

      Wir könnten die Arbeitstagung der KJR/SJR zum "echten" Organ des BJR machen das auch festgeschriebene Kompetenzen hat.

      Möglich wäre zum Beispiel ein Mitwirkungsrecht bei Beschlüssen des HA und ggf. ein Vetorecht bei Satzungsänderungen.

      • sjr87435 große Jugendringe
        +2

        Hallo Michael, der Satzungsreformprozess läuft aus meiner Sicht vorbildlich. Es gab aber auch Prozesse in der Vergangenheit z. B. drei Tage Zeit für Helden die aus unserer Sicht nicht partizipativ aufgesetzt wurden. Die Beteiligung bei den Arbeitstagungen sind eher Informationen und keine wirkliche Beteiligung aus unserer Sicht.

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