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Pharagraph 14 (2) Überstellung


Diskussionsvorschlag: Ich der/die GF vom öffentlichen Träger überstellt, ist durch schriftliche Vereinbarung die gesamte Dienst- und Fachaufsicht zu übertragen.


Diskussionen

  • ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe
    +4

    Und was macht man wenn dieser das halt einfach nicht macht. Dieden Mitarbeiterin zurückgeben?

    Dass eine schriftliche Vereinbarung sehr wünschenswert wäre steht ja außer frage. Aber leider ist die Satzung des BJR für unsere Städte und Landkreise nicht bindend :-D

    • Michael_Voss Sonstige Jugendverbände ist dafür
      +3

      Ich sehe da auch leider kaum einen Möglichkeit diese mit den kommunalen Spitzenverbänden zielführend auszuhandeln... Die vollständige Dienstaufsicht werden sie nicht abgeben (gibt aber auch Modelle wo z.B. Urlaubsgenehmigungen oder Forbildungenehmigungen vom Jugendring genehmig werden)

  • UdoRathje mittlere und mittelgroße Jugendringe Jugendverbände ist dagegen
    +2

    Die Themenstellung ist zu komplex um sie in der Satzung abschließend zu regeln. Bei uns ist der GF 80% (inkl. Fachaufsicht) überstellt. Ich bin als Vorsitzender auch froh nicht die Dienstaufsicht über den GF ausüben zu müssen.

    • sjr87435 große Jugendringe
      0

      Uns ist die Komplexität durchaus bewusst. Wenn aber entscheidende Teile der Dienstaufsicht bei der Verwaltung bleiben kann es durchaus zu Störungen kommen. Darüber hinaus ist im "Streitfall" für den Jugendring schwierig angemessen zu Führen und zu Leiten. Wir sehen dies durchaus problematisch und es gibt auch wirklich Beispiele, wo die GF sich innerlich zerreißen mussten, weil zwei Chefs an ihnen gezogen haben. Die Anstellung beim Jugendring ist aus meiner Sicht immer vorzuziehen.

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