+8

Paragraph 10 (2) a) b) d) / Anzahl der Stimmen pro Verband in der Vollversammlung


Jugendverbände, die nicht zur Vollversammlung erscheinen bekommen ihr Vertretungsrecht nach dem dritten mal aberkannt. Verbände dagegen, die regelmäßig die ihnen zustehenden Delegiertenplätze nur teilweise wahrnehmen werden dagegen überhaupt nicht sanktioniert.

Ich plädiere für die Schaffung einer Regelung, dass wer dreimal in Folge seine Delegiertenplätze nicht komplett füllt die ungenutzten Stimmen genauso aberkannt bekommt.


Diskussionen

  • Michael_Voss Jugendverbände Sonstige
    +5

    Wie an anderer Stelle schon geschrieben, bin ich der Meinung, dass die Verpflichtung zur Mitarbeit in der VV (also z.B. durch Delegiertenteilnahme in der VV) für große Jugendverbände genauso wie für örtliche Jugendgemeinschaften gelten muss. Das wäre eine Form von Gleichberechtigung. Wie soll das ausgestaltet werden? Wenn ich im Frühjahr nur mit drei Delegierten komme, aber im Herbst wieder mit vier da bin, dann würde mein "Delegierten-FEHL-Zähler" wieder auf "0" gesetzt werden? Konsequenz wäre auch, dass es für die Bezirksausschüsse gelten müsste.

    • UdoRathje Jugendverbände mittlere und mittelgroße Jugendringe
      +1

      Ja, so stelle ich mir das vor.

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