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Paragraph 13 (3) - Verbandslose im Vorstand


Die max. Anzahl von Verbandslosen im Vorstand sollte von der Gesamtzahl des Vorstandes abhängig sein. Wenn der Vorstand aus insgesamt neun Personen besteht, könnten ruhig mehr als 2 Personen verbandslos sein.

Lösung: Es dürfen nicht min. 2 Personen verbandslos sein und max. 1/3 des Vorstands. Also bei 9 insgesamt gibt es max. 3 Verbandslose.


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