BJR_GO 9 Abs. 2
Wenn sich das (s. 9.3) bei
*- Antrag auf Schluss der Debatte
*- Antrag auf Schluss der Rednerliste und
*- Antrag auf Begrenzung der Redezeit
auf einen § 9 Abs. 3 beziehen soll, so wäre dieser auch als Abs. 3 aufzunehmen.
Da der Punkt
*- Antrag auf geschlechtsgetrennte Redeliste
auch in einem separatem Absatz aufgeführt wird (hier vermutlich Abs. 3) wäre der oben aufgeführte Absatz folgerichtig der Absatz 4.