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BJR_GO 9 Abs. 2


Wenn sich das (s. 9.3) bei

*- Antrag auf Schluss der Debatte

*- Antrag auf Schluss der Rednerliste und

*- Antrag auf Begrenzung der Redezeit

auf einen § 9 Abs. 3 beziehen soll, so wäre dieser auch als Abs. 3 aufzunehmen.

Da der Punkt

*- Antrag auf geschlechtsgetrennte Redeliste

auch in einem separatem Absatz aufgeführt wird (hier vermutlich Abs. 3) wäre der oben aufgeführte Absatz folgerichtig der Absatz 4.


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