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Smienk_Alexander
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Smienk_Alexander BJR-Geschäftsstelle diskutierte Paragraph 19 Abs. 3
dieser Vorschlag ist doppelt - vgl. Ergänzung § 19,3f)
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Das muss § 11 Abs. 2e) heißen!
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Wenn beim BJR von Jugendverband gesprochen wird, meint man aktuell eigentlich immer eine Mitgliedsorganisation, die im Hauptausschuss sitzt. Da der Begriff Jugendverband aktuell aber dadurch definiert ist, dass man "nur"…
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Falls dieser Passus nicht gestrichen wird, muss zumindest der Bezug zur Satzung korrigiert werden, da aktuell auf §10 Abs. 4 verwiesen wird, wo etwas ganz anderes geregelt ist.
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