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    Smienk_Alexander BJR-Geschäftsstelle · angelegt
     

    Wenn beim BJR von Jugendverband gesprochen wird, meint man aktuell eigentlich immer eine Mitgliedsorganisation, die im Hauptausschuss sitzt. Da der Begriff Jugendverband aktuell aber dadurch definiert ist, dass man "nur" in einem Bezirksausschuss vertreten sein muss, kommt es immer wieder zu Unklarheiten bzgl. Stimmenanzahl gem. §10,2