Hier noch mal meine Argumente, die ich schon bei § 13 Altersbeschränkung nach oben gebracht habe, wenn wir die Delegierten beschränken wird das automatisch auch im Vorstand so sein: Der Vorstand des KJR Freising ist von der Altersstruktur her sehr gut gemischt - 3 Vorstandsmitglieder sind zwischen 17 und 20, 2 um die 55 und der Rest um die 30. Gerade ist der Vorsitzende zurückgetreten weil er nach dem Berufseinstieg nicht mehr ausreichend Zeit für Ehrenamt, Familie und Beruf hat. Als Vorsitzende Kandidieren wird ein über 50 Jahre altes erfahrenes Vorstandsmitglied. Wir sind sehr froh, dass sie sich mit ihrer Erfahrung zur Verfügung stellt. Auf einer der letzten oberbayerischen Geschäftsführertagungen hat Frau Dr. Doris Rosenkranz von der TH Nürnberg einen spannenden Vortrag zum Thema Wandel des Ehrenamtes gehalten. Sie hat darauf hingewiesen, dass die jungen Erwachsenen (zwischen 18 und 35) die für uns als Vorstände in Jugendringen interessant sind zu der Bevölkerungsgruppe gehören, die zeitlich in unserer Gesellschaft am meisten eingebunden ist (Abitur, Berufsausbildung, Studium, Einstieg in den Beruf, Gründung einer Familie, Doppelbelastung Beruf und Familie). Sie hat uns geraten, uns für neue Gruppe zu öffnen und dabei auch empfohlen an Ältere zu denken, für die Beruf und Familie zeitlich nicht mehr so belastend sind. Ich habe mir damals gedacht: genau so machen wir das im KJR Freising....Deshalb bin ich gegen eine Altersbegrenzung bei den Delegierten und auch im KJR Vorstand.
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