Jan_KJR-ML Großstadtjugendringe
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Wir würden eine Unterscheidung orientiert an der Mitarbeiterzahl begrüßen, daraus resultierend auch Veränderungen in dem § 15 und 17. Gekoppelt an der Mitarbeiterzahl ergeben sich auch andere Verantwortungen der Vorsitzenden als dienstellenleiter gegenüber Belegschaft und Personalrat