Nach § 15 Abs. 1 vertritt Der/Die Vorsitzende vertritt den Stadt‑/Kreisjugendring als der/ die örtliche Bevollmächtigte des Bayerischen Jugendrings im Stadt‑/ Kreisgebiet.. so steht es in der Satzung. Und dann darf der/die Vors., wenn er keinem Verband angehört in der Vollversammlung nicht abstimmen? Welchen Sinn macht denn das??
1-1 von 1
Sortieren: