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    KreisjugendringKulmbach mittlere und mittelgroße Jugendringe · angelegt
     

    Nach § 15 Abs. 1 vertritt Der/Die Vorsitzende vertritt den Stadt‑/Kreisjugendring als der/ die örtliche Bevollmächtigte des Bayerischen Jugendrings im Stadt‑/ Kreisgebiet.. so steht es in der Satzung. Und dann darf der/die Vors., wenn er keinem Verband angehört in der Vollversammlung nicht abstimmen? Welchen Sinn macht denn das??