Paragraph 10 (Zusammensetzung VV) Status klären
Problem:
Obwohl sowohl (z. B.)
- die gewählten Mitglieder des Vorstands, soweit sie nicht Delegierte nach Abs. 2 sind
wie auch
-
zwei Schülersprecher/innen aus verschiedenen Schularten
-
je ein/e Vertreter/in von Jugendorganisationen, die Aufnahme in den Bayerischen Jugendring beantragt haben
-
(...)
Mitglieder ohne Stimmrecht in der Vollversammlung sind, haben sie z. T. unterschiedliche Rechte. So dürfen z. B. Vorstandsmitglieder ohne Stimme auf der VV (oder auch nicht-stimmberechtigte Mitglieder aus einer Sammelvertretung) an nicht-öffentlichen Sitzungsteilen teilnehmen, andere Mitglieder ohne Stimmrecht jedoch nicht.
Ziel:
Der Status (Mitglied mit Stimmrecht, Mitglied ohne Stimmrecht, Gast) gibt VOLLSTÄNDIGEN Überblick über die Rechte des Mitglieds (bzw des Gastes).
KimLinoh Jugendverbände
Grundsätzlich darf auch nicht vergessen werden, dass ein neuer Status, gerade für den Vorstand, eingeführt werden kann. Man muss nicht an den bestehen festhalten, sondern kann auch etwas neues kreieren, wenn nötig. Man sollte nicht auf Biegen und Brechen versuchen alle in das o.g. Schema zu pressen, wenn es gute und sachgerechte Gründe zur Differenzierung gibt!