+9

Paragraph 10 (Zusammensetzung VV) Status klären


Problem:

Obwohl sowohl (z. B.)

  • die gewählten Mitglieder des Vorstands, soweit sie nicht Delegierte nach Abs. 2 sind

wie auch

  • zwei Schülersprecher/innen aus verschiedenen Schularten

  • je ein/e Vertreter/in von Jugendorganisationen, die Aufnahme in den Bayerischen Jugendring beantragt haben

  • (...)

Mitglieder ohne Stimmrecht in der Vollversammlung sind, haben sie z. T. unterschiedliche Rechte. So dürfen z. B. Vorstandsmitglieder ohne Stimme auf der VV (oder auch nicht-stimmberechtigte Mitglieder aus einer Sammelvertretung) an nicht-öffentlichen Sitzungsteilen teilnehmen, andere Mitglieder ohne Stimmrecht jedoch nicht.

Ziel:

Der Status (Mitglied mit Stimmrecht, Mitglied ohne Stimmrecht, Gast) gibt VOLLSTÄNDIGEN Überblick über die Rechte des Mitglieds (bzw des Gastes).


Diskussionen

  • KimLinoh Jugendverbände
    +2

    Grundsätzlich darf auch nicht vergessen werden, dass ein neuer Status, gerade für den Vorstand, eingeführt werden kann. Man muss nicht an den bestehen festhalten, sondern kann auch etwas neues kreieren, wenn nötig. Man sollte nicht auf Biegen und Brechen versuchen alle in das o.g. Schema zu pressen, wenn es gute und sachgerechte Gründe zur Differenzierung gibt!

    • ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe
      +3

      Mir geht es hier in erster Linie darum dass alle "Privilegien" klar aus einem § ersichtlich sind und nicht über die Satzung verteilt.

  • KreisjugendringKulmbach mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
    -3

    Alle Mitglieder des Vorstands sollten in der Vollversammlung stimmberechtigt sein, auch wenn sie als gewählte Vorstandsmitglieder nicht Vertreter eines Verbandes sind.

    • ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe
      +1

      Da wäre ich jetzt nicht dafür. Aber mein Begehr hier ist vor allem die Klarheit. Beim jeweiligen Punkt sollen alle Informationen aufgelistet sein. Im Moment ist es bei den nicht-stimmberechtigten Mitgliedern eben so das es welche mit mehr Rechten gibt als sich aus der Auflistung beim § ergiebt.

      • KreisjugendringKulmbach mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
        0

        Nach § 15 Abs. 1 vertritt Der/Die Vorsitzende vertritt den Stadt‑/Kreisjugendring als der/ die örtliche Bevollmächtigte des Bayerischen Jugendrings im Stadt‑/ Kreisgebiet.. so steht es in der Satzung. Und dann darf der/die Vors., wenn er keinem Verband angehört in der Vollversammlung nicht abstimmen? Welchen Sinn macht denn das??

        • ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe
          +7

          Das Problem das ich damit habe:

          • Es gibt verschiedene Mechanismen die sicherstellen wollen das die Verbände in einem JR die zentrale Rolle spielen. So dürfen zum Beispiel nur zwei nicht Delis dem Vorstand angehören. Wenn Vorstände immer Stimmrecht in der VV hätten, könnte das im schlimmsten Fall schnell eine negative Eigendynamik dahingehend entwickeln, das bestimmte Vorstände mehrheitlich keine Anbindung mehr an ihren Verband haben.

          • Man muss verhindern das sich der Vorstand in der VV quasi "selbst kontroliert". Genau deswegen gibt es denn Mechanismus das zu kleine VVen (die nicht mindestens 3mal so groß sind wie der Vorstand) "verdoppelt" werden. Auch in diesem Sinne wären- im schlimmsten Fall- 9 zusätzliche Vorstandsstimmen ehr schlecht.

          • Michael_Voss Sonstige Jugendverbände ist dagegen
            +1

            Aus von Christian besagten Gründen übt z.B. der Präsident des BJR kein Stimmrecht im Hauptausschuss aus. Als Vorsitzender des Kreisjugendring Nürnberg-Stadt habe ich auch nie ein mögliches Stimmrecht in der Vollversammlung ausgeübt.

          • Christian_Agi Großstadtjugendringe
            0

            Ich hätte grundsätzlich kein Problem damit, wenn man dem Vorsitzenden (wie auch dem Präsidenten im HA) eine eigene Stimme zubilligen würde - eben wegen der besonderen Stellung des/der Vorsitzenden als Verteter_in des "ganzen KJR" (wenn man diese Sonderrolle des/der Vorsitzenden weiter hervorheben will). Für die weiteren Vorstandsmitglieder halte ich das aber für keine gute Idee, aus dem von Christian genannten Gründen, da sehe ich eine Rückbindung an die Verbände und die Verhinderung eines Vorstands-Wasserkopfs als vorrangig.

Versionen


    1. Sie können einen Vorschlag unterstützen oder ablehnen.

    2. Und ihn in Ihre Beobachtungsliste aufnehmen.

    3. Informationen über den Vorschlag einsehen...

    4. ...Schlagworte für diesen Vorschlag hinzufügen...

    5. ...oder den Vorschlag mit anderen per Facebook, Google+ oder Twitter teilen.

    6. Kommentare können Sie nicht nur bewerten...

    7. ...sondern auch dazu verfasste Antworten einsehen...

    8. ...selbst eine Antwort zu einem Argument schreiben...

    9. ... und neue Argumente einbringen.

    10. Oder aktiv den Vorschlag mitgestalten und Alternativen einbringen.