Karl_Bierl Bezirksjugendringe ist dafür
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Vorschlag zur Konkretisierung: Stimmberechtigte Mitglieder des HA sind: c) je ein/e Vorsitzende/r oder stellvertretend ein Vorstandsmitglied eines Stadt-/Kreisjugendrings aus jedem Regierungsbezirk

Diesen Vorschlag gab es bereits in der Strukturdiskussion in den 90-er Jahren. HIntergrund ist, dass der Hauptausschuss-Beschlüsse fassen kann, die für alle Gliederungen bindend sind, ohne dass sie adäquat mit Stimmrecht beteiligt sind.