Ich verstehe nicht was hier diskutiert werden soll.
Ich vermute mal s geht um die bis zu vier Amtsperioden des Landespräsidenten.
Wahlperiode von 2 Jahren finde ich okay. Bei vier Perioden heißt das: 8 Jahre. Ich denke das reicht.
Den Satz mit der Verlängerung im Ausnahmefall muss entweder gestrichen werden oder es muss eine Liste der Ausnahmefälle her. Ich bevorzuge derzeit das Steichen.