Ralf Einfeldt große Jugendringe
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Stimmrecht für je 1 Stadt-/Kreisjugendring pro Regierungsbezirk Die vorgeschlagene Aufwertung der Stadt- und Kreisjugendringe befürworte ich mit der Ergänzung: „…dabei ist ein ausgewogenes Verhältnis von mittleren, mittelgroßen und großen Jugendringen gemäß § 8 (neue Differenzierung) anzustreben“ (Großstadtjugendringe sind bereits unter §28b vertreten).