Finde ich auch für sinnvoll, da es Klarheit schaffen kann. Bisher habe ich als BJR-Landesvorstandsmitglied immer nur eine Jugendorganisation ausschließen müssen, wenn sie länger als zwei Jahre nicht an den Aufgaben des Bayerischen Jugendrings mitwirkte (i.d.R. wiederholte, fehlende Teilnahme an der VV) und es einen entsprechenden Antrag der jeweiligen Jugendringsvollversammlung gab.
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