Finde ich auch eine interessante Idee. Berücksichtigen muss man jedoch, dass i.d.R.:
"Schiedsgerichte "Schiedsgericht unter Ausschluss des Rechtsweges zu den staatlichen Gerichten zur vergleichsweisen Regelung oder zur Ent- scheidung durch Schiedsspruch zuständig sind."
Hier braucht es eine grundsätzliche Positionierung, ob wir das im BJR wollen/benötigen.