Schiedsgericht für Streitigkeiten unter Gliederungen
Bei Entgeltforderungen/Vertragsstreitigkeiten unter Gliederungen kann derzeit nur um eine Schlichtung durch die Landesebene gebeten werden. Wenn diese zu keinem Ergebnis führt bleibt ein Jugendring auf seiner Geldforderung sitzen ohne weitere Maßnahmen ergreifen zu können, da eine Klage "Justiziarin Dr. Weitzmann" gegen "Justiziarin Dr. Weitzmann" vor einem ordentlichen Gericht nicht möglich ist. Ist die Einführung eines Schiedsgerichts an dessen Entscheidung die Gliederungen gebunden sind notwendig ?
ManfredGahler Bezirksjugendringe große Jugendringe
Bereits heute steht den Gliederungen bei Streitigkeiten untereinander der zivilprozessliche Weg nicht offen, weil sie nicht eigenständig rechtsfähig sind - sie können sich dabei nur vom BJR vertreten lassen - bei einem Streit zwischen Gliederungen hieße das der BJR müsst gegen den BJR klagen - was rechtlich nicht möglich ist, deshalb der Vorschlag mit dem Schiedsgericht