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Schiedsgericht für Streitigkeiten unter Gliederungen


Bei Entgeltforderungen/Vertragsstreitigkeiten unter Gliederungen kann derzeit nur um eine Schlichtung durch die Landesebene gebeten werden. Wenn diese zu keinem Ergebnis führt bleibt ein Jugendring auf seiner Geldforderung sitzen ohne weitere Maßnahmen ergreifen zu können, da eine Klage "Justiziarin Dr. Weitzmann" gegen "Justiziarin Dr. Weitzmann" vor einem ordentlichen Gericht nicht möglich ist. Ist die Einführung eines Schiedsgerichts an dessen Entscheidung die Gliederungen gebunden sind notwendig ?


Diskussionen

  • ManfredGahler Bezirksjugendringe große Jugendringe
    +3

    Bereits heute steht den Gliederungen bei Streitigkeiten untereinander der zivilprozessliche Weg nicht offen, weil sie nicht eigenständig rechtsfähig sind - sie können sich dabei nur vom BJR vertreten lassen - bei einem Streit zwischen Gliederungen hieße das der BJR müsst gegen den BJR klagen - was rechtlich nicht möglich ist, deshalb der Vorschlag mit dem Schiedsgericht

  • ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
    +1

    Sehr gute Idee!

    • KimLinoh Jugendverbände ist dafür
      +1

      Auch wenn die o.g. Argumentation juristisch nicht überzeugt, so ist der Vorschlag sehr sinnvoll. Gedanken machen muss man sich dann noch über die Frage des Ausschlusses des staatlichen Rechtswegs. Möchte man diesen erreichen gibt es - zumindest zivilprozessrechtlich - besondere Anforderungen an Schiedsgerichte (u.a. Paritätische Auswahl von Schiedsrichtern etc.) die eingehalten werden müssen. Zu klären ist auch noch, ob dies auch bei einem Schiedsgericht gelten würde, das von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft errichtet wird. Zudem ist zu beachten, dass zumindest der Weg zu den Verwaltungsgerichten wohl nicht so einfach durch ein Schiedsgericht abgeschnitten werden kann, da hier andere Rechtsgrundsätze als im Zivilprozess gelten.

      • Christian_Agi Großstadtjugendringe
        +1

        Ich halte das alles für nicht zwingend - es geht ja im Ergebnis eigentlich eher um eine Körperschafts-interne Schiedsinstanz, die eher mit einem Partei-Schiedsgericht als einem Schiedsgericht im BGB-Sinne vergleichbar sein dürften. Hier ginge dann in meinen Augen z.B. auch, die Schiedsrichter durch den Hauptausschuss wählen zu lassen. Die Frage ist allerdings, ob solche Streitigkeiten wirklich nicht eine solche Ausnahme sind, dass sich sowas lohnen würde?

    • Michael_Voss Sonstige Jugendverbände ist dafür
      +1

      Finde ich auch eine interessante Idee. Berücksichtigen muss man jedoch, dass i.d.R.: "Schiedsgerichte unter Ausschluss des Rechtsweges zu den staatlichen Gerichten zur vergleichsweisen Regelung oder zur Ent- scheidung durch Schiedsspruch zuständig sind."

      Hier braucht es eine grundsätzliche Positionierung, ob wir das im BJR wollen/benötigen.

      • Carsten-Hackel Sonstige ist dafür
        +1

        Grundsätzlich eine gute Idee, ich hätte das Schiedsgericht in 18 Jahren Vorstandstätigkeit nicht benötigt....

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