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Hallo Markus,
die vom BJR-Landesvorstand gewählte Form der Onlinepartizipation baut auf die Hoffnung, dass alle eine leidenschaftliche und dennoch sachliche Diskussion führen. Ich finde es sehr schade, dass du wohl offensichtlich glaubst, dass ich oder andere "Menschen" des Hauptausschusses sich nicht von ihren Posten trennen können. Als 2. Präsident übe ich bereits seit meiner Wahl 2013 kein Stimmrecht für meinen Jugendverband im HA aus. Alle Verbandsdelegierten, sind wie ihre Funktion schon sagt, DELEGIERT worden von ihrem Jugendverband um diese verantwortliche und zeitintensiven Aufgabe auszuführen.
Wie du dazu kommst, dass ich Vorstandsmitgliedern ohne Delegation Befangenheit unterstelle, erschließt sich mir nicht.
Der Kern meiner Position lieg darin, dass ich der Überzeugung bin, dass die Regelung mit zwei Mitgliedern, die nicht Delegierte zum Zeitpunkt ihrer Wahl sind, ausreichen. Den Jugendverbänden, örtlichen Gemeinschaften und Initiativen wird somit in den beschließenden Versammlungen mehr Teilhabe an der Gesamtverantwortung im Jugendring eingeräumt bzw. sie werden dazu verpflichtet. Im übrigen finde ich es gut, dass auch Nichtdelegierte gewählt werden können: § 2 Abs. 1 Satz 1 macht deutlich, dass sich der Bayerische Jugendring ja nicht nur als Interessenvertreter der organisierten, seinen Mitgliedsorganisationen angehörenden Jugendlichen versteht.
Michael_Voss Jugendverbände Sonstige
Hallo Markus, die vom BJR-Landesvorstand gewählte Form der Onlinepartizipation baut auf die Hoffnung, dass alle eine leidenschaftliche und dennoch sachliche Diskussion führen. Ich finde es sehr schade, dass du wohl offensichtlich glaubst, dass ich oder andere "Menschen" des Hauptausschusses sich nicht von ihren Posten trennen können. Als 2. Präsident übe ich bereits seit meiner Wahl 2013 kein Stimmrecht für meinen Jugendverband im HA aus. Alle Verbandsdelegierten, sind wie ihre Funktion schon sagt, DELEGIERT worden von ihrem Jugendverband um diese verantwortliche und zeitintensiven Aufgabe auszuführen.
Wie du dazu kommst, dass ich Vorstandsmitgliedern ohne Delegation Befangenheit unterstelle, erschließt sich mir nicht.
Der Kern meiner Position lieg darin, dass ich der Überzeugung bin, dass die Regelung mit zwei Mitgliedern, die nicht Delegierte zum Zeitpunkt ihrer Wahl sind, ausreichen. Den Jugendverbänden, örtlichen Gemeinschaften und Initiativen wird somit in den beschließenden Versammlungen mehr Teilhabe an der Gesamtverantwortung im Jugendring eingeräumt bzw. sie werden dazu verpflichtet. Im übrigen finde ich es gut, dass auch Nichtdelegierte gewählt werden können: § 2 Abs. 1 Satz 1 macht deutlich, dass sich der Bayerische Jugendring ja nicht nur als Interessenvertreter der organisierten, seinen Mitgliedsorganisationen angehörenden Jugendlichen versteht.