Hallo Markus, du musst dir keine Sorgen machen... Es gibt keine Tradition im BJR, dass amtierende 2. Präsidenten/innen für das Amt des/der 1. Präsidenten/in kandidieren. In den zurückliegenden 26 Jahren war dies jedenfalls nicht der Fall ;-). Dass das Amt des 1. Präsidenten "vererbt" wird, trifft nun ja auch nicht zu.
Weniger Vermutungen wären in einer sachlich geführten Diskussion wohl hilfreicher.
Ich spreche jungen Leuten pauschal überhaupt keine Gabe oder Talent ab. Wer meine persönliche Vita kennt, könnte mir dies auch nicht unterstellen. Reife ist ja nicht alleinig abhängig vom Lebensalter. Ich habe mich nur dazu positioniert, dass es die "Mischung" aus jüngeren und älteren Delegierten und auch Vorstandsmitgliedern ausmacht, die vielfältigen Aufgaben bestmöglichst im Sinne des Souverän BJR-Haupausschuss oder einer Vollversammlung zu erfüllen.
Und um es nochmals klarzutellen: Ich bin n i c h t der Meinung, dass die Delegierten einer Vollversammlung/eines Ausschuss entscheiden sollen, ob drei (oder gar mehr) Nicht-Delegierte in den Jugendringsvorstand gewählt werden können. Es sollte wie bisher in der Satzung vorgesehen bei maximal zwei Nicht-Delegierten bleiben. Den Jugendverbänden, örtlichen Gemeinschaften und Initiativen wird somit in den beschließenden Versammlungen mehr Teilhabe an der Gesamtverantwortung im Jugendring eingeräumt bzw. sie werden dazu verpflichtet. Im übrigen finde ich es gut, dass auch Nichtdelegierte gewählt werden können: § 2 Abs. 1 Satz 1 macht deutlich, dass sich der Bayerische Jugendring ja nicht nur als Interessenvertreter der organisierten, seinen Mitgliedsorganisationen angehörenden Jugendlichen versteht.