-14

Höchstalter für Delegierte im Hauptausschuss


Für Delegierte im Hauptausschuss sollte es ein Höchstalter geben, damit der Bayerische JUGENDring auch wirklich von der Jugend "geleitet" bzw. wichtige Inhalte von jugendlichen beschlossen werden. Leider ist der Altersdurchschnitt derzeit sehr hoch...


Diskussionen

  • Michael_Voss Sonstige Jugendverbände ist dagegen
    +6

    Ich bin 45 Jahre ALT und seit 2007 in unterschiedlichen Funktionen Mitglied des BJR-Hauptausschusses. Im übrigen war ich mit 21 Jahren Bundesjugendsprecher der Deutschen Sportjugend. Es gibt im BJR-Hauptausschuss eine gute Altersmischung - jüngere Mitglieder und ältere Mitglieder. Ich bin froh, dass die Jugendverbände Delegierte unterschiedlichen Alters entsenden. Sie wählen die Delegierten in der Regel nach eigenen Kriterien aus. Gewählte Ehrenamtliche für diesen Fachbereich, hauptberufliche Fachkräfte der Verbände. Alle eint, dass sie sich im Vorfeld Gedanken über ihre verfügbaren Zeitfenster machen. Gute Hauptausschussarbeit macht sich nicht im "Vorbeigehen". Anträge von landesweiter Bedeutung, Haushalts- und Jahresrechnungberatung im Volumen von ca. 30 Millionen € braucht auch Erfahrung. Ich finde, dass die Jugendverbände selbst entscheiden sollen, wen sie diese verantwortlich Aufgabe übertragen. Egal ob er 17, 26 oder eben 45 Jahre JUNG/ALT ist. Unsere bisherige Mischung finde ich daher gut.

  • Markus_Achatz mittlere und mittelgroße Jugendringe ist dafür
    -2

    Lieber Michael, natürlich bist du als 2.Präsident gegen ein Höschtalter im BJR Hauptausschuss. Du müsstest ja sonst bald deinen Posten aufgeben und könntest vielleicht den 1. Präsidenten nicht im Amt beerben, so wie es vielleicht Dein bisheriger Plan war. Deine Beschreibung im Text sind genau die Gründe warum ein Höchstalter oder zumindest eine zeitliche Beschränkung von vielleicht 10 Jahre (wie bei jedem Vorsitzenden oder Präsidenten auch) für die Delegierung im Hauptausschuss her muss.

    Der Jugendring muss von veränderungen leben und nicht von Menschen die alles so machen weil es immer so gemacht wurde (siehe hierzu Deinen Text bezüglich 3-nicht Delegierte)

    Persönliche Interessen müssen immer inten anstehen, im vordergrund steht der Jugendring!

    Du sprichst also auch einem jüngeren die Gabe ab, gut verhandeln zu können. Traurig!

    Aber ich gebe Dir nochmals recht, die Jugendverbände sollen entscheiden ob 3 Nicht delegierte oder ältere in eien VOrstand sollen. Jedoch muss es auch eine Beschränkung entweder vom alter oder zeitlich gesehen geben.

    Selbst jeder (Ober)-Bürgermeister oder Landrat muss sich einer ALtersgrenze "fügen".

    • Michael_Voss Sonstige Jugendverbände
      +3

      Hallo Markus, du musst dir keine Sorgen machen... Es gibt keine Tradition im BJR, dass amtierende 2. Präsidenten/innen für das Amt des/der 1. Präsidenten/in kandidieren. In den zurückliegenden 26 Jahren war dies jedenfalls nicht der Fall ;-). Dass das Amt des 1. Präsidenten "vererbt" wird, trifft nun ja auch nicht zu.

      Weniger Vermutungen wären in einer sachlich geführten Diskussion wohl hilfreicher.

      Ich spreche jungen Leuten pauschal überhaupt keine Gabe oder Talent ab. Wer meine persönliche Vita kennt, könnte mir dies auch nicht unterstellen. Reife ist ja nicht alleinig abhängig vom Lebensalter. Ich habe mich nur dazu positioniert, dass es die "Mischung" aus jüngeren und älteren Delegierten und auch Vorstandsmitgliedern ausmacht, die vielfältigen Aufgaben bestmöglichst im Sinne des Souverän BJR-Haupausschuss oder einer Vollversammlung zu erfüllen.

      Und um es nochmals klarzutellen: Ich bin n i c h t der Meinung, dass die Delegierten einer Vollversammlung/eines Ausschuss entscheiden sollen, ob drei (oder gar mehr) Nicht-Delegierte in den Jugendringsvorstand gewählt werden können. Es sollte wie bisher in der Satzung vorgesehen bei maximal zwei Nicht-Delegierten bleiben. Den Jugendverbänden, örtlichen Gemeinschaften und Initiativen wird somit in den beschließenden Versammlungen mehr Teilhabe an der Gesamtverantwortung im Jugendring eingeräumt bzw. sie werden dazu verpflichtet. Im übrigen finde ich es gut, dass auch Nichtdelegierte gewählt werden können: § 2 Abs. 1 Satz 1 macht deutlich, dass sich der Bayerische Jugendring ja nicht nur als Interessenvertreter der organisierten, seinen Mitgliedsorganisationen angehörenden Jugendlichen versteht.

      • Eva_Jelen Jugendverbände ist dagegen
        +4

        Hallo Markus, hallo Micha, ich mische mich mal ein, und hoffentlich wird mir jetzt kein persönliches Interesse in die ein oder andere Richtung unterstellt, denn ich bin noch so jung, dass ich vermutlich, auch wenn es eine Altersgrenze geben sollte, noch die nächsten 10 Jahre zum Hauptausschuss kommen darf, sollte ich entsprechend delegiert werden. Aber jetzt mal alle Unsachlichkeiten beiseite: Auch ich bin der Meinung, dass es im Hauptausschuss keine Altershöchstgrenze geben soll, ganz einfach aus dem Grund, dass ich mir als Jugendverband nur sehr ungern vorschreiben lasse, wer für mich als Delegierte/r geeignet ist und wer nicht. Wenn ich einen 50jährigen für geeigneter halte meine Interessen zu vertreten als einen 18jährigen, dann ist dies ganz alleine meine Sache. Und dies sage ich als Verband, der tendenziell vergleichsweise eher jüngere Delegierte schickt. Aber auch bei uns haben sie alle schon das Erwachsenenalter erreicht. Als sehr großer Jugendverband sind bei mir auf Landesebene Menschen aktiv, die schon alle Ebenen, von Orts bis eben zur Landesebene durchgemacht haben, und dann in den Dachverband gewechselt sind. Nicht zuletzt haben wir auf Landesebene viele Hauptamtliche MandatsträgerInnen. Warum erzähle ich das alles? Es würde für uns überhaupt keinen Sinn machen, 18,19, oder 20jährige zu schicken, denn die sind bei uns noch auf Orts- oder Bezirksebene aktiv (übrigens eine Ebene, die von der Mitgliederzahl durchaus Bundesebenen anderer kleinerer Verbände entspricht), sie kennen also gar nicht die Interessen der Bayern-Ebene. Bis man bei uns auf Bayern-Ebene ernsthaft unterwegs ist, dauert das ein wenig. Was wäre denn deine Vorstellung? Welches Höchstalter würdest du vorschlagen, Markus? Wenn es ein anderes Höchstalter als 27 Jahre, welches durch das SGB VIII belegbar wäre, ist es ein rein willkürlich gesetztes Alter. Und da bin ich dagegen. Und 27 würde es so manchem Verband (und bei den großen Verbänden ist das durchaus verständlich - siehe meine Erklärung ), aber auch den Gliederungen, sehr schwer machen, sinnvolle Delegierte zu schicken. Im übrigen: Ich finde den Altersdurchschnitt auf Hauptausschüssen gar nicht sooo hoch. Bei den Jugendringsversammlungen vor Ort habe ich da sehr viel "schlimmeres" erlebt ;) Liebe Grüße, Eva

Versionen


    1. Sie können einen Vorschlag unterstützen oder ablehnen.

    2. Und ihn in Ihre Beobachtungsliste aufnehmen.

    3. Informationen über den Vorschlag einsehen...

    4. ...Schlagworte für diesen Vorschlag hinzufügen...

    5. ...oder den Vorschlag mit anderen per Facebook, Google+ oder Twitter teilen.

    6. Kommentare können Sie nicht nur bewerten...

    7. ...sondern auch dazu verfasste Antworten einsehen...

    8. ...selbst eine Antwort zu einem Argument schreiben...

    9. ... und neue Argumente einbringen.

    10. Oder aktiv den Vorschlag mitgestalten und Alternativen einbringen.