Im Landesvorstand haben wir eine Regelung zur Anzahl von Frauen und Männern. §31 Abs. 1 Dem Landesvorstand müssen mindestens vier Frauen und vier Männer angehören. Stehen Kandidaten/innen nicht zur Verfügung, so bleibt die Vorstandsposition unbesetzt. Es müssen jedoch bei dem nächsten und den folgenden Hauptausschüssen Wahlen durchgeführt werden, bis der Landesvorstand vollständig besetzt ist.
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