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Hallo Markus, hallo Micha,
ich mische mich mal ein, und hoffentlich wird mir jetzt kein persönliches Interesse in die ein oder andere Richtung unterstellt, denn ich bin noch so jung, dass ich vermutlich, auch wenn es eine Altersgrenze geben sollte, noch die nächsten 10 Jahre zum Hauptausschuss kommen darf, sollte ich entsprechend delegiert werden. Aber jetzt mal alle Unsachlichkeiten beiseite:
Auch ich bin der Meinung, dass es im Hauptausschuss keine Altershöchstgrenze geben soll, ganz einfach aus dem Grund, dass ich mir als Jugendverband nur sehr ungern vorschreiben lasse, wer für mich als Delegierte/r geeignet ist und wer nicht. Wenn ich einen 50jährigen für geeigneter halte meine Interessen zu vertreten als einen 18jährigen, dann ist dies ganz alleine meine Sache. Und dies sage ich als Verband, der tendenziell vergleichsweise eher jüngere Delegierte schickt.
Aber auch bei uns haben sie alle schon das Erwachsenenalter erreicht. Als sehr großer Jugendverband sind bei mir auf Landesebene Menschen aktiv, die schon alle Ebenen, von Orts bis eben zur Landesebene durchgemacht haben, und dann in den Dachverband gewechselt sind. Nicht zuletzt haben wir auf Landesebene viele Hauptamtliche MandatsträgerInnen. Warum erzähle ich das alles? Es würde für uns überhaupt keinen Sinn machen, 18,19, oder 20jährige zu schicken, denn die sind bei uns noch auf Orts- oder Bezirksebene aktiv (übrigens eine Ebene, die von der Mitgliederzahl durchaus Bundesebenen anderer kleinerer Verbände entspricht), sie kennen also gar nicht die Interessen der Bayern-Ebene. Bis man bei uns auf Bayern-Ebene ernsthaft unterwegs ist, dauert das ein wenig. Was wäre denn deine Vorstellung? Welches Höchstalter würdest du vorschlagen, Markus? Wenn es ein anderes Höchstalter als 27 Jahre, welches durch das SGB VIII belegbar wäre, ist es ein rein willkürlich gesetztes Alter. Und da bin ich dagegen. Und 27 würde es so manchem Verband (und bei den großen Verbänden ist das durchaus verständlich - siehe meine Erklärung ), aber auch den Gliederungen, sehr schwer machen, sinnvolle Delegierte zu schicken.
Im übrigen: Ich finde den Altersdurchschnitt auf Hauptausschüssen gar nicht sooo hoch. Bei den Jugendringsversammlungen vor Ort habe ich da sehr viel "schlimmeres" erlebt ;)
Liebe Grüße,
Eva
Eva_Jelen Jugendverbände ist dagegen
Hallo Markus, hallo Micha, ich mische mich mal ein, und hoffentlich wird mir jetzt kein persönliches Interesse in die ein oder andere Richtung unterstellt, denn ich bin noch so jung, dass ich vermutlich, auch wenn es eine Altersgrenze geben sollte, noch die nächsten 10 Jahre zum Hauptausschuss kommen darf, sollte ich entsprechend delegiert werden. Aber jetzt mal alle Unsachlichkeiten beiseite: Auch ich bin der Meinung, dass es im Hauptausschuss keine Altershöchstgrenze geben soll, ganz einfach aus dem Grund, dass ich mir als Jugendverband nur sehr ungern vorschreiben lasse, wer für mich als Delegierte/r geeignet ist und wer nicht. Wenn ich einen 50jährigen für geeigneter halte meine Interessen zu vertreten als einen 18jährigen, dann ist dies ganz alleine meine Sache. Und dies sage ich als Verband, der tendenziell vergleichsweise eher jüngere Delegierte schickt. Aber auch bei uns haben sie alle schon das Erwachsenenalter erreicht. Als sehr großer Jugendverband sind bei mir auf Landesebene Menschen aktiv, die schon alle Ebenen, von Orts bis eben zur Landesebene durchgemacht haben, und dann in den Dachverband gewechselt sind. Nicht zuletzt haben wir auf Landesebene viele Hauptamtliche MandatsträgerInnen. Warum erzähle ich das alles? Es würde für uns überhaupt keinen Sinn machen, 18,19, oder 20jährige zu schicken, denn die sind bei uns noch auf Orts- oder Bezirksebene aktiv (übrigens eine Ebene, die von der Mitgliederzahl durchaus Bundesebenen anderer kleinerer Verbände entspricht), sie kennen also gar nicht die Interessen der Bayern-Ebene. Bis man bei uns auf Bayern-Ebene ernsthaft unterwegs ist, dauert das ein wenig. Was wäre denn deine Vorstellung? Welches Höchstalter würdest du vorschlagen, Markus? Wenn es ein anderes Höchstalter als 27 Jahre, welches durch das SGB VIII belegbar wäre, ist es ein rein willkürlich gesetztes Alter. Und da bin ich dagegen. Und 27 würde es so manchem Verband (und bei den großen Verbänden ist das durchaus verständlich - siehe meine Erklärung ), aber auch den Gliederungen, sehr schwer machen, sinnvolle Delegierte zu schicken. Im übrigen: Ich finde den Altersdurchschnitt auf Hauptausschüssen gar nicht sooo hoch. Bei den Jugendringsversammlungen vor Ort habe ich da sehr viel "schlimmeres" erlebt ;) Liebe Grüße, Eva