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    Eva_Jelen Jugendverbände · angelegt
     

    Außerdem reicht es meiner Meinung nach, wenn 1 Mitglied im Vorstand volljährig ist. Dann können Rechtsgeschäfte ganz normal getätigt werden. Schwierig wird es nur, wenn kein einziges Vorstandsmitglied voll geschäftsfähig ist.