KimLinoh Jugendverbände ist dafür
+1

Auch wenn die o.g. Argumentation juristisch nicht überzeugt, so ist der Vorschlag sehr sinnvoll. Gedanken machen muss man sich dann noch über die Frage des Ausschlusses des staatlichen Rechtswegs. Möchte man diesen erreichen gibt es - zumindest zivilprozessrechtlich - besondere Anforderungen an Schiedsgerichte (u.a. Paritätische Auswahl von Schiedsrichtern etc.) die eingehalten werden müssen. Zu klären ist auch noch, ob dies auch bei einem Schiedsgericht gelten würde, das von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft errichtet wird. Zudem ist zu beachten, dass zumindest der Weg zu den Verwaltungsgerichten wohl nicht so einfach durch ein Schiedsgericht abgeschnitten werden kann, da hier andere Rechtsgrundsätze als im Zivilprozess gelten.